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Landau – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans „C35 – Zwischen am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ – Einsichtnahme von 12. Dezember bis 26. Januar im Baubürgerbüro und auf der Homepage der Stadt Landau

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan „C35 – Zwischen am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ auf. Das Plangebiet umfasst das Gebiet südlich der Godramsteiner Straße, westlich beziehungsweise südwestlich des Forts und nördlich des Lohgrabens. Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Gewährleistung einer geordneten Nachverdichtung mit gleichzeitiger Sicherung des Grünflächenbestands und der aufgelockerten Bebauungsstruktur. Von 12. Dezember bis einschließlich 26. Januar besteht die Möglichkeit, sich während der regulären Öffnungszeiten im Baubürgerbüro des Stadtbauamts, Königstraße 21, Zimmer 2, anhand der Entwurfsplanung über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Während der Auslegungsfrist können von den Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen abgegeben werden. Auf der Homepage der Stadt Landau kann der vollständige Bekanntmachungstext unter www.landau.de/amtsblatt im Amtsblatt Nr. 76/4. Dezember 2017 eingesehen werden. Zudem ist der Bebauungsplanentwurf während der Einsichtszeit vom 12. Dezember bis einschließlich 26. Januar auch in digitaler Form auf der Homepage unter www.landau.de/oeffentliche-auslegung abrufbar.

Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.

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