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Speyer – Hundehalter auf Gefahrenabwehrverordnung hinweisen

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar.

Ab sofort werden Hundehalter bei Anmeldung ihres Vierbeiners von der kommunalen Ordnungsbehörde schriftlich darüber informiert, was laut Gefahrenabwehrverordnung auf Speyerer Gemarkung zu beachten ist. Da ist zunächst die Leinenpflicht, die im Stadtgebiet gilt, mit Ausnahme der explizit als Spielwiesen für Hunde ausgewiesenen Grünflächen am Eselsdamm und im Woogbachtal. Ferner sind Kinderspielplätze und Spielwiesen sowie das Baden in Brunnen, Weihern und Wasserbecken für Hunde tabu! Darüber hinaus werden die Hundehalter an ihre Pflicht erinnert, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in Hundekottütchen in ihrem Restmülleimer oder in öffentlichen Abfallkörben zu entsorgen. Und diejenigen, die zuhause kein Kottütchen zur Hand haben, werden auf die Standorte von Dog-Stations verwiesen. Hundehalter, die sich nicht an die Gefahrenabwehrverordnung halten und deren Verstoß vom Kommunalen Vollzugsdienst festgestellt wird, haben mit einem Verwarnungsgeld bzw. der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen, so der abschließende Hinweis.

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