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Mutterstadt – Neue Parkregelungen im Ortskern von Mutterstadt

Parkplatzregelung im Ortskern_08-2017 (002)Mutterstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt weist darauf hin, dass nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Ortskern das Parken generell nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Die Parkzeiten sind mit maximal 2 Stunden festgelegt, mit der Parkscheibe zu belegen und unbedingt einzuhalten, da ansonsten eine gebührenpflichtige Verwarnung droht. Auch auf dem Parkplatz am Rathaus sind 3 Parkreihen mit dieser Einschränkung belegt.
Dies gilt auch für alle Fahrzeuge, die außerhalb der ausgewiesenen Flächen, im Fußgängerbereich sowie auf oder vor Behindertenübergängen parken. Die Kontrollen der Einhaltung werden durch das Ordnungsamt vorgenommen. Weitere Parkplätze stehen auf dem Messplatz zur Verfügung.

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