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Ludwigshafen – Stadtkreisvorsitzender Holger Scharff – „ Wohnsitzlose in Ludwigshafen müssen auch wählen können „

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. „ Auch Wohnsitzlose haben das Recht bei der anstehenden Bundestagswahl und Oberbürgermeisterwahl wählen zu können „ so der AWO Stadtkreisvorsitzende Holger Scharff. Wohnsitzlose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Nach Auffassung von Scharff muss das Wahlamt dafür Sorge tragen, dass sich wohnsitzlose Menschen mit ihrem Lebensmittelpunkt in Ludwigshafen in das Wählerverzeichnis komplikationslos eintragen lassen können. Dazu sollte die Verwaltung an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnsitzlosen informieren. Holger Scharff: „ Es muss möglich sein dafür Sorge zu tragen, dass jeder der sein Wahlrecht nutzen will, dies auch nutzen kann, egal in welcher Lebenssituation sich ein Mensch befindet. „

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