• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Autokorso: Geduldet, aber keinesfalls erlaubt – die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen klärt auf

AutokorsoMannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Fußballeuropameisterschaft geht in die entscheidende Phase. Nach den Spielen fahren die Anhänger der Siegermannschaften im Autokorso und verwandeln Gemeinden und Städte in eine große, laute Party. Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen klärt auf, was Fans dabei beachten müssen.
Wenn die Vorrunde ausgespielt ist und die ersten Mannschaften abreisen, geht die EM erst richtig los: Im KO-System trennt sich die Spreu vom Weizen. Spätestens dann zeigen die Fans ihre überschwängliche Freude auch auf der Straße. Doch Achtung: Autokorsos sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt, denn der Gesetzgeber will prinzipiell unnützes Hin- und Herfahren und Lärmbelästigung vermeiden.

Zum Glück der Fußballfans drückt die Polizei bei solchen Großereignissen meistens beide Augen zu, und auch die Sicherheit ist nicht in Gefahr: Wer mit seinem Auto an einem Autokorso teilnimmt, ist selbstverständlich versichert, solange alle Insassen ordnungsgemäß angeschnallt sind. Ärger gibt es, wenn sich Fans in den Kofferraum, auf die Ladefläche, auf das Dach oder auf die Motorhaube setzen. Auch bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf: Bereits ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Eine kleine Bußgeldliste bringt einen ersten Überblick:

• Polizeianweisungen missachtet
o 70 Euro und einen Punkt

• Anschnallpflicht missachtet
o 30 Euro, bei Kindern ohne jede Sicherung 60 Euro und einen Punkt

• Mehr Insassen als erlaubt im Auto
o 80 Euro und drei Punkte

• Hupen, Lichthupe, Warnblinker
o 5 bis 10 Euro

• Sichtbeeinträchtigung durch Flaggen
o 10 Euro

• Fahren mit Handy
o 60 Euro und einen Punkt

• Fehlender Abstand zum Vorderfahrzeug
o 25 Euro

• Unnützes Hin- und Herfahren innerorts
o 20 Euro

Fahrer und Halter des Autos sollten außerdem wissen, dass geschädigte Insassen einen Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Versicherung haben. Das führt häufig zu erhöhten Versicherungsbeiträgen. Der BGV empfiehlt daher bei aller Freude, das Auto besser stehen zu lassen und lieber zu Hause weiter zu feiern.

Foto: Sitzen auf dem Dach kann Ärger mit der Polizei und der Versicherung geben.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de