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Landau – Beitragsbescheide 2016-2017 über wiederkehrende Beiträge kommen

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Eigentümer beitragspflichtiger Grundstücke erhalten in den nächsten Tagen den neuen Beitragsbescheid über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen. Für das Jahr 2016 ist der Beitrag bis spätestens 1. März 2016 zu zahlen. Liegt ein gültiges Sepa-Lastschriftmandat –umgangssprachlich eine Einzugsermächtigung- vor, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin von der Stadtkasse abgebucht. Für Kurzentschlossene liegt dem Bescheid auch ein entsprechender Vordruck bei. 2017 wird die Fälligkeit wieder am 1. Februar sein. Fragen zum Bescheid über den wiederkehrenden Beitrag der Stadt Landau beantworten: Gustav Kießling, Tel. 06341/13-6815 oder E-Mail: gustav.kiessling@landau.de sowie Silke Ramacher, Tel. 06341/13-6813 oder E-Mail: silke.ramacher@landau.de. Informationen zum wiederkehrenden Beitrag sind auch auf der städtischen Internetseite www.landau.de in der Rubrik bürgernah -> Bürgerinformation -> Wiederkehrende Beiträge abrufbar.

Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.

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