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Altrip – Polizeihinweis: vermehrt Wildunfälle

Altrip / Metropolregion Rhein-Neckar – Polizei bittet Kraftfahrer um erhöhte Aufmerksamkeit – In den letzten drei Wochen musste die Polizeiinspektion Schifferstadt schon insgesamt acht Verkehrsunfälle mit querendem Wild aufnehmen, vier Unfälle davon auf der K13 zwischen Waldsee und Altrip. Die Schadenhöhe der Unfälle beträgt knapp 10.000 Euro.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei alle Kraftfahrer auf Strecken, welche durch waldreiches Gebiet führen, ganz besonders aufmerksam und wachsam zu sein. Insbesondere in den frühen Morgenstunden und in der  früh hereinbrechenden Dämmerung kommt es häufiger zu einer Kollision mit dem Haarwild.

Die Polizei rät deshalb:

Runter vom Gas
Angepasste Fahrtgeschwindigkeiten in den Bereichen in denen mit Wildwechsel zu rechnen sind. Querendes Wild kann die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges ab cirka 60 km/h nicht mehr gut einschätzen.

Sicherheitsabstand einhalten
Halten sie immer einen genügenden Sicherheitsabstand zu auf das vorausfahrende Fahrzeug ein. Vielleicht muss dieser aufgrund von Wildwechsel eine Vollbremsung machen.

Hinweisschilder „Wildwechsel“
Beachten Sie die Warnschilder in den Wald- und Feldgebieten. Insbesondere hier müssen sie mit querendem Wild rechnen. Rechnen sie immer mit mehreren Tieren. Das Wild überquert in Rudeln die Straße.

Abblenden
Bei erkennbarem Wild am Straßenrand schalten Sie ihr Fernlicht aus  und verzögern sie ihre Fahrgeschwindigkeit. Das Wild wird insbesondere durch das helle Fernlicht irritiert.

Keine waghalsigen Ausweichmanöver
Bei kleineren Tieren ist eine Kollision waghalsigen Bremsmanövern vorzuziehen. Wenn ein Zusammenstoß unvermeidlich wird, machen sie eine Vollbremsung und halten sie die Lenkung gerade.

Nach dem Unfall
Nach dem Zusammenprall mit dem Wild, ist als erstes die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck zu sichern. Informieren sie unverzüglich die Polizei, diese verständigt dann den zuständigen Jagdpächter oder Förster. Getötetes Wild darf nicht mitgenommen werden, ziehen Sie es nur von der Straße herunter. Für die Regulierung des Wildschadens benötigen Sie für Ihre Versicherung eine Wildunfallbescheinigung. Diese wird Ihnen von der Polizei ausgestellt wird.
 

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