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Ludwigshafen – Maudacher Gefahrenabwehrverordnung

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Stadtrat hat am 31. August 2009 beschlossen, dass eigens für die Maudacher Kerwe “eine Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Mitführens und des Konsums alkoholischer Getränke” in der Zeit von 10. bis 13. Oktober 2009 gelten soll. Die Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) gilt in diesem Jahr in der Zeit von Samstag, 10. Oktober 2009, 12 Uhr, bis Dienstag, 13. Oktober 2009, 24 Uhr. Im Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert oder mit sich getragen werden, “wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich dieser Gefahrenabwehrverordnung konsumieren zu wollen.”
Der Geltungsbereich der GAVO geht im nordöstlichen Bereich bis zur Breite Straße und hier der Abschnitt ab der Kreuzung Irisstraße bis zur Kreuzung Blütenstraße und beinhaltet die Querstraßen Binsenstraße, Kalmusstraße, Nelkestraße, Silgestraße sowie die Schilfstraße. Nordwestlich gilt die Gefahrenabwehrverordnung bis zur Irisstraße und zwar der Abschnitt zwischen Einmündung Klee-/Mittelstraße und Breite Straße. Die südöstliche Ausdehnung der GAVO geht bis zur Blütenstraße und südwestlich gilt die GAVO ab der Mittelstraße in den Straßen Blüten-, Krapp-, Lein-, Winde-, Malve- und Radestraße.

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