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Speyer – Verwaltung berät über Baufinanzierungen

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Breite Förderpalette für Altbausanierung und Neubau – Bauverwaltung der Stadt Speyer berät Bauwillige
 
Bei der Bildung von Wohneigentum und beabsichtigten Gebäudesanierungsmaßnahmen ist es wichtig, sich rechtzeitig über die angebotenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Darauf weist die Bauverwaltung der Stadt Speyer hin. Für den Kauf und auch den Bau von selbst genutzten Häusern und Wohnungen können im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen über Hausbanken bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Sind an der Immobilie Modernisierungsarbeiten notwendig, können Mittel aus dem Modernisierungsprogramm bewilligt werden. Der Förderkatalog umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen: Von der nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts bis zur Einsparung von Energie. Die Höhe des zinsverbilligten Darlehens beträgt 460 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Alternativ zu den Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit einer Zuschussförderung bei Investitionen zwischen 2000 und 10.000 € pro Wohnung. Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien sowie zur  nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser und bauliche Maßnahmen für Barriere freies Wohnen können mit einem Zuschuss von maximal 2.500 € je Förderempfänger und Jahr gefördert werden.
Die Förderangebote sind jeweils an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Bei selbst genutztem Wohneigentum sind Einkommensgrenzen zu beachten. Wird eine vermietete Wohnung modernisiert, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Für den Antrag, der bei der Landestreuhandbank über die Hausbank zu stellen ist, wird zuvor eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt, die für Maßnahmen in Speyer von der Bauverwaltung der Stadt Speyer ausgestellt wird.
In allen Programmen ist die Förderung ausgeschlossen, wenn vor der Erteilung der Förderbestätigung bzw. der Förderzusage mit den Bauarbeiten begonnen wurde oder verbindliche Verträge bereits abgeschlossen sind. Lediglich beim Ankauf von Wohnraum ist eine Ausnahme möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss gestellt wird. Neben den Programmen der sozialen Wohnraumförderung bietet das Land Rheinland-Pfalz noch das Programm „Experimenteller Wohnungsbau – Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ an. Nähere Informationen im Internet unter www.fm.rlp.de oder www.lth-rlp.de. Weiterhin wird das „Förderprogramm für hocheffiziente Gebäude“ (Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser, Energiegewinnhäuser) angeboten. Danach können mittlerweile nicht nur Neubauten, sondern auch energetische Altbausanierungsmaßnahmen gefördert werden. Nähere Informationen im Internet unter www.eor.de.
Außer den Angeboten des Landes gibt es noch eine breite Förderpalette des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Siehe im Internet auf der Homepage www.kfw-förderbank.de. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), 65726 Eschborn, fördert u.a. Vor-Ort-Energieberatungen. Nähere Informationen hierzu: Siehe unter „Energiesparberatung“ auf der Homepage www.bafa.de. Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderangebote finden sie im Internet unter: www.unserener.de.
 
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Speyer für die Beratung von Bauwilligen, die in Speyer bauen möchten, ist Lothar Linxweiler (Tel. 14-2251), im Stadthaus Maximilianstraße 100, Zimmer 202. Beratungstermine sollten vereinbart werden

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