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Eppelheim – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co

Eppelheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden. Der kostenfreie Vortrag informiert über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
In Kooperation mit dem SKM Rhein-Neckar-Betreuungsverein für den Rhein-Neckar-Kreis und der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises referieren Katja Hahn und Stefanie Kurz am 22. September um 19:30 Uhr im Veranstaltungsraum des Senioren-zentrums Eppelheim, Peter-Böhm-Str. 48.

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