Hockenheim/Metrpolregion Rhein-Neckar – Im Einmündungsbereich der B 36/Talhausstraße stießen in der Nacht zum Samstag, kurz nach Mitternacht zwei Fahrzeuge zusammen. Die Vorfahrtregelung ist durch die Ampel geregelt. Beide Autofahrer, der 24-jährige BMW-Fahrer wie auch die 29-jährige VW Golf-Fahrerin, gaben bei der Unfallaufnahme an, bei Grünlicht in den Einmündungsbereich gefahren zu sein. Durch die Aufprallwucht krachte der VW Golf frontal gegen den Ampelmast, so dass auch der Straßenmeisterei Sachschaden entstand. Während die 29-Jährige zur Behandlung ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, nahm der 24-Jährige keine ärztliche Hilfe in Anspruch. An den nicht mehr fahrbereiten Autos entstand ein Gesamtschaden von 10.000 Euro. Zur Klärung der Schuldfrage werden Zeugen des Unfalls gebeten, sich mit dem Polizeirevier Hockenheim,
Tel.: 06205/286-0 in Verbindung zu setzen. Die Ampelanlage war zum Unfallzeitpunkt korrekt geschaltet, so dass ein Autofahrer bei Rotlicht in den Einmündungsbereich eingefahren war.