Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Gefahrenabwehrverordnung: Organisiertes und belästigendes Betteln verboten
In Landau ist organisiertes und aggressives Betteln verboten. Dies geht aus der entsprechenden Gefahrenabwehrverordnung der Stadtverwaltung Landau hervor. In letzter Zeit sind wieder verstärkt Bettelgruppen in der Innenstadt anzutreffen, die Passanten aufdringlich angehen. Die Stadt geht davon aus, dass es sich um organisierte Gruppen handelt. Platzverweisen folgen die einzelnen Personen nur zeitweise.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, diesen Gruppen kein Geld zu geben, weil anzunehmen ist, dass die eingesammelten Gelder an Hintermänner abgegeben werden müssen. Mitgefühl und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung würden so für unlautere Machenschaften missbraucht, so das Ordnungsamt der Stadt Landau.
Betteln ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn die Personen aggressiv und hartnäckig Passanten ansprechen, wenn Kinder betteln oder mittels Kindern gebettelt wird, wenn es sich um organisiertes Betteln handelt, oder wenn Tiere dazu benutzt werden, Geld zu sammeln.