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Wiesloch – Hospizarbeit und palliativmedizinische Versorgung stärken. Kerstin Griese zu Gast in Rhein Neckar

Castelucci19052014Wiesloch/ Metropolregion Rhein-Neckar. Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci war am Montag, den 12. Mai, die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Griese zu Gast in Rhein-Neckar. Aktuell diskutieren die Parlamentarier in Berlin über gesetzliche Änderungen in der Sterbehilfe. Gemeinsam mit Dorothee Schlegel, MdB aus Mosbach, besuchten die Abgeordneten das stationäre Hospiz AGAPE in Wiesloch. Bei einem Rundgang durch die Einrichtung und im Gespräch mit der Leiterin Martina Brixner und ihren Mitarbeitern zeigten sich die Politiker von der Arbeit des Hospizes beeindruckt. Besonders die Brücke zwischen Leid und einer würdevollen Begleitung, die die Mitarbeiter hier täglich aufs Neue erfolgreich schlagen, begeisterte die SPD-Politiker. Aber sie informierten sich auch über drängende Probleme in der gegenwärtigen Hospizarbeit. Vor allem die kurzfristige und kurzweilige Verlegung von Patienten aus den Kliniken in das Hospiz sei eine große Herausforderung und schwierig mit dem Hospizgedanken zu vereinen.
Im anschließenden Dialog mit Kirchenvertretern und Hospizmitarbeitern im evangelischen Gemeindehaus in Eberbach berichtete die Kirchenbeauftragte über den aktuellen Stand in der Sterbehilfe. Im Gegensatz zur Schweiz oder zu den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Kritisch sieht Griese sogenannte Sterbehilfevereine, die sich vor allem an psychisch kranke und alte Menschen richten. „Muss es überhaupt Änderungen in der Sterbehilfe geben?“, fragte Griese, die auch Mitglied der Synode der evangelischen Kirche ist, in die Runde. Deutlich wurde in der Diskussion, dass viele Menschen sich wünschen, den Zeitpunkt ihres Todes stärker selbst bestimmen zu können. Die anwesenden Kirchenvertreter betonten aus ihrer Sicht, dass die Geburt und der Tod nicht im Bereich der Entscheidungsgewalt des Menschen stehen. Die Hospizmitarbeiter wiesen darauf hin, wie wichtig eine Patientenverfügung sei. Hier gibt es die Möglichkeit zwischen Intensivmaßnahmen, lebensverlängernden Medikamenten und künstlicher Ernährung sowie zwischen Lebens- und Sterbeverlängerung individuell zu entscheiden. Und: Die Patientenverfügung kann und sollte jährlich erneuert werden. Auch über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sei bisher wenig bekannt, obwohl seit 2007 für gesetzlich Krankenversicherte ein Rechtsanspruch besteht. Bei der Palliativversorgung steht nicht das Heilen einer Krankheit, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden im Vordergrund. Patienten können dadurch bis zu ihrem Tod in ihrem vertrauten Umfeld bleiben.
Das Foto 394 zeigt (v.l.n.r.) Dorothee Schlegel, Lars Castellucci und Kerstin Griese auf der Diskussionsveranstaltung mit KirchenvertreterInnen und HospizmitarbeiterInnen im ev. Gemeindehaus in Eberbach.

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