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Ludwigshafen – Prekäre Sporthallensituation belastet extrem – Weiterhin keine Lösung für Anna-Freud-Schule in Sicht

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.

Für die Anna-Freud-Schule blieb und bleibt es auch wohl für die Zukunft dabei, dass sie die prekäre und dislozierte Sporthallennutzung bei anderen Schulen und Vereinen fortsetzen muss. Dies findet nicht nur bei den Sportlehrern/innen der Schule eine starke Kritik, sondern auch bei der Schulleitung. Die Schulleitung der Anna-Freud-Schule wünschte sich zwar vom Schulträger, dass auch sie wie alle anderen Schulen die Möglichkeit erhält, die gültigen Lehrpläne im Fach Sport und Bewegungslehre zukünftig erfüllen zu können. Der Schulträger hat jedoch für die Spartenschule für Sozialwesen und Gesundheit/Pflege in dieser Frage offensichtlich weiterhin kein erkennbares Herz. Die jährliche Planung des Sportunterrichtes an der Anna-Freud-Schule ist ein enormer organisatorischer Kraftakt für den stv. Schulleiter.
Ein großes Problem gegenwärtig an der Anna-Freud-Schule ist, dass die bisher gewährten dislozierten Sporthallenkapazitäten in acht Sportstätten sich meist auf die Nachmittage verdichten. Die Schulleitung kann jedoch die Sportlehrkräfte immer nur an einem Ort einplanen. Lehrkräfte lassen sich nicht einfach teilen oder beamen. Da die Lehrkräfte sich nur an einer dislozierten Sportstätte jeweils befinden können, besteht in aller Regel auch keine direkte Anschlussfähigkeit in einer anderen Sporthalle, weil die Lehrkräfte von Sportstätte zu Sportstätte fahren müssen. Folge: Die Lehrkräfte erhalten notgedrungen vermehrt Freistunden, um einen Standortwechsel durchzuführen, was die negativen Arbeitsbedingungen extrem verschärft. Gleichzeitig müssen sie auch noch in ihren privaten PKW’s die jeweils benötigten Sportgeräte vorher und nach dem Sportunterricht transportieren. Außerdem besteht für sie eine Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern/innen. Daneben müssen die Lehrkräfte bei den in Oggersheim und in LU-Nord liegenden Sportstätten die Schüler/innen im Shuttlebusverkehr im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht begleiten. Auch bei der Nutzung der TFC-Halle auf der Parkinsel besteht auf dem Hin- und Rückweg eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft, insbesondere für die minderjährigen Schüler, wodurch eine Lehrkraft nicht durchgängig dort eingeplant werden kann, sondern die Sportlehrkräfte nur im Wechsel unterrichten können. Die Sportunterrichtszeiten werden dabei häufig auch noch durch die Wegzeiten zur TFC-Halle und durch die Umziehzeiten extrem stark reduziert, was enorme negative Auswirkungen auf die Qualität des Sportunterrichtes hat. Daneben entstehen weitere Springstunden für die Schüler/innen und Lehrkräfte, die die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte belasten. Dies kennen die Lehrkräfte an anderen normal vom Schulträger ausgestatteten Schulen überhaupt nicht. Bei Eckstunden besteht zudem eine Aufsichtspflicht von 15 Minuten vor und nach dem Unterricht in den genutzten dislozierten Sportstätten. Die Schulleitung der Anna-Freud-Schule hat seit Jahren den Eindruck, dass der Schulträger diese prekäre Sporthallensituation für die Anna-Freud-Schule, die wohl einmalig ist, bewusst ignoriert.
Beim Beruflichen Gymnasium für Gesundheit und Soziales kommt noch hinzu, dass die Gymnasiasten die Möglichkeit erhalten müssen, eine bestimmte Anzahl von Individual- und Mannschaftssportarten zu betreiben. Auch die Pflichtschüler/innen in den Klassen im Berufsvorbereitungsjahr, in der Berufsfachschule I und in der Berufsfachschule II und auch die Migrationsklassen an der Anna-Freud-Schule. Gerade diese Schüler, die vielfach aus den sozial benachteiligten Schichten der städtischen Gesellschaft kommen und vom Elternhaus meist keine Anbindung an Sportvereine erfahren, benötigen in einem sowieso schon schwierigen Alter von 16 bis 18 Jahren eine besondere Charakterbildung durch den Sport. Die kann ihnen aber die Schule bei diesen Rahmenbedingungen im Fach Sport nicht unbedingt geben, weil sie einfach keine geeignete und keine ausreichende Sporthallenkapazität vom Schulträger erhält. Darunter leiden ebenso die Fachschüler/innen in den Bereichen Sozialpädagogik (Erzieher) und Heilerziehungspflege, weil sie die Lernmodule zur Bewegungslehre mit Kleinkindern und für Beeinträchtigte in einer pädagogisch unzumutbaren Form zwischen Stühlen und Tischen im Klassenraum, also unter unzumutbaren Bedingungen, durchführen müssen.

Text: StD‘ Katrin Griem/Anna Freud Schule

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