Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Zusammensetzung des Ausländerrats/Migrationsrats der Stadt Heidelberg (AMR) wird künftig nicht mehr durch eine Wahl, sondern ausschließlich durch die Berufung seiner Mitglieder durch den Gemeinderat bestimmt. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Mai 2018, mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung ist beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf und einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Hintergrund ist unter anderem die in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangene Wahlbeteiligung. Diese lag bei der Wahl im Juni 2009 bei 5,9 Prozent, im Juni 2014 bei 2,7 Prozent. Das Gremium soll künftig mit Menschen besetzt werden, die Erfahrungen in örtlicher Integrationsarbeit haben und ihre Fachkompetenz gezielt in die kommunalpolitischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbringen – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ziel der Bestellung ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass der zukünftige AMR ein repräsentatives, leistungsstarkes Gremium der kommunalpolitischen Teilhabe der Stadt Heidelberg ist. Bei einer Bestellung kann über ein Bewerbungsverfahren und eine Auswahlkommission nicht zuletzt die Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung gesteuert werden. Die Amtszeit des amtierenden AMR endet mit der Amtszeit des amtierenden Gemeinderates im Jahr 2019.
AMR: die aktuelle Zusammensetzung
Der Ausländerrat/Migrationsrat ist die Interessenvertretung für alle in Heidelberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Das Gremium besteht aktuell aus 20 stimmberechtigten und sieben beratenden Mitgliedern. Die 20 stimmberechtigten Mitglieder kommen aus drei verschiedenen Gruppen:
– 14 Mitglieder sind Ausländer mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates („EU-Mitglieder“), eines Landes in Europa, das nicht der Europäischen Union angehört („Europa-Mitglieder“) oder mit der Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb Europas („Welt-Mitglieder“)
– zwei Mitglieder sind Flüchtlinge („Flüchtlings-Mitglieder“)
– vier Mitglieder sind Angehörige einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung mit Sitz in Heidelberg („Hochschul-Mitglieder“).
Sieben Mitglieder sind ohne Stimmrecht beratend tätig:
– vier Mitglieder des Gemeinderates
– der Oberbürgermeister (seine ständige Vertretung ist der Bürgermeister für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste)
– die Leitung des Interkulturellen Zentrums
Geringe Wahlbeteiligung und Besetzungsschwierigkeiten
Für eine Berufung und gegen eine Wahl spricht insbesondere die geringe Wahlbeteiligung. Bei der AMR-Wahl am 29. Juni 2014 betrug die Beteiligung lediglich 2,7 Prozent (606 von 22.444 Wahlberechtigten) – trotz einer sehr umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit, einer gezielten Informationskampagne sowie einer zusätzlichen Mittelbereitstellung von 20.000 Euro zur Bewerbung der Wahl. Dies entspricht weniger als einem Drittel der vorhergehenden AMR-Wahl im Jahr 2009 (neun Prozent). Die Kosten der Wahl beliefen sich auf circa 100.000 Euro. Zudem gestaltet sich die Besetzung der Mandate der Flüchtlings-Mitglieder und der Hochschul-Mitglieder als schwierig. Vorschlagsberechtigt sind hier der Asylarbeitskreis Heidelberg e.V. beziehungsweise die Universität Heidelberg in Abstimmung mit dem Studierendenrat. Bei den Flüchtlingen sind oftmals unzureichende Sprachkenntnisse und wechselnde Aufenthaltsbedingungen das Problem. Die zu vergebenen Mandate der Hochschul-Mitglieder konnten zu keinem Zeitpunkt vollständig besetzt werden.
Amtierendes Gremium ist regelmäßig beschlussunfähig
Die Arbeit des amtierenden Gremiums wird außerdem durch die mangelnde Sitzungsdisziplin erschwert. Der AMR ist seit 2016 regelmäßig beschlussunfähig. Die Änderung des Sitzungsbeginns auf Wunsch des AMR hat keine Besserung gebracht. Insgesamt bringen sich lediglich einzelne Mitglieder aktiv in die Gremienarbeit ein, repräsentieren das Gremium und arbeiten konzeptionell.
Für Ärger sorgte insbesondere das „Interkulturelle Fest 2017“ des Ausländerrats/Migrationsrats auf dem Universitätsplatz. Organisatorisch und logistisch unterstützt von der Heidelberg Marketing GmbH, kam der AMR-Vorstand der Aufgabe der inhaltlichen Gestaltung und der Bewerbung der Veranstaltung nicht nach. Einzelne Vereine sagten kurzfristig auch ihre Teilnahme ab. Zudem nahmen nur vereinzelte Mitglieder des AMR an der Veranstaltung teil. Im Nachgang entzündete sich eine gremieninterne Auseinandersetzung über die personelle Verantwortung. Wiederholt wurden Anträge zur Abwahl des Vorstandes behandelt. Die stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes legten zunächst ihr Mandat im Vorstand, später auch ihr Mandat im AMR nieder. Weitere Mitglieder folgten und legten im Zuge dieser Auseinandersetzung ihr Mandat im AMR ebenfalls nieder.
Hintergrund: Partizipations- und Integrationsgesetz
Baden-Württemberg ist bundesweit das Flächenland mit dem höchsten Anteil von Migrantinnen und Migranten. Das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG), das am 5. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, legt Grundsätze für eine gelingende Integration sowie konkrete Integrationsaufgaben des Landes fest. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in kommunalen Gremien zu. Die Grundsätze des Gesetzes zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in kommunalen Gremien werden in Heidelberg schon seit vielen Jahren nicht nur umgesetzt, sondern laufend den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen angepasst. So stellt die Stadt stets zukunftsorientiert eine bedarfsgerechte und bestmögliche Integration der in Heidelberg lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürgern sicher.
Eine bedeutende und bewährte Säule erfolgreicher Integrationsarbeit in Heidelberg ist die Einbindung des Ausländerrats/Migrationsrats in die kommunalen Beratungs- und Entscheidungsprozesse. Seit November 1989 ist der AMR die Vertretung der in Heidelberg lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte mit beratender Funktion: So hat der AMR die Aufgabe, den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in den Fragen zu beraten, welche die Gestaltung des Zusammenlebens und die Integration der in Heidelberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten betreffen. Weitere Infos gibt es unter www.auslaenderrat.heidelberg.de.