Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Kreisverwaltung Germersheim gibt bekannt, dass für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 bei der Kreisverwaltung Germersheim gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Bundeswahlordnung (BWO) und § 1 Ziffer 4 der Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz zur Feststellung des Briefwahlergebnisses folgender Städte und Verbandsgemeinden Briefwahlvorstände gebildet werden:
Stadt Germersheim 2 Briefwahlvorstände
Stadt Wörth 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Bellheim 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Hagenbach 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Jockgrim 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Kandel 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Lingenfeld 2 Briefwahlvorstände
Verbandsgemeinde Rülzheim 2 Briefwahlvorstände
Diese sind für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der jeweiligen Stadt / Verbandsgemeinde zuständig:
Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr in den Räumen der Berufsbildenden Schule Germersheim, Paradeplatz 8, 76726 Germersheim, Eingang Ecke Ritter-von-Schmauß-Straße zusammen; die Räume der einzelnen Briefwahlvorstände sind im Eingangsbereich ausgeschildert.
Die Sitzungen sind öffentlich; es hat jedermann Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.