Kehren künftig montags
Ab dem 12. Juni wird die Königstraße immer montags zwischen 6:30 Uhr und 8 Uhr gekehrt. Das erledigen die Mitarbeiter eines Dienstleisters mit ihren Spezialfahrzeugen im Auftrag des EWL. Jeweils am Donnerstag zuvor weisen neue Schilder auf das absolute Halteverbot in diesem Zeitfenster hin: Im zweiwöchentlichen Wechsel einmal rechts und einmal links. Rund 30 spezielle Bodenhülsen haben die Mitarbeiter des EWL-Bauhofs dazu am Fahrbahnrand verankert. Das Besondere: Nach getaner Reinigung verschwinden die Halteverbotsschilder wieder. Die Kehrmaschinen werden auch weiterhin beide Fahrbahnseiten der Königstraße befahren – die ist mit einer Einbahnregelung versehen. „Unser Ziel ist, mit der neuen Regelung wenigstens eine Straßenseite alle 2 Woche kurvenfrei zu säubern“, hält Sandra Hilzendegen fest. Im Vorfeld hat die Reinigungsexpertin erhoben, was so alles in der Rinne liegen bliebt: Rund 100 Liter Abfall sind es allein auf dem rund 500 Meter langen Projektabschnitt – von Getränkedosen über Laub und Bäckertüten bis zu jeder Menge Zigarettenkippen ist alles dabei. Müssen die Kehrmaschinen Slalom um parkende Fahrzeuge fahren, bleibt der Abfall bis zur kommenden Woche liegen. Im Zuge der neuen Regelung in der Königstraße verschieben sich die Reinigungstage einiger angrenzender Straßenabschnitte.
Zunächst Info statt Knöllchen
Die Königstraße in Landau ist Durchgangsstraße und zugleich beliebt um zu Parken und kurze Erledigungen in der Innenstadt zu machen. Aus diesem Grund wurde die Reinigungszeit so früh terminiert, dass auch der Anlieferverkehr vor den Geschäftszeiten stattfinden kann. Wer künftig sein Fahrzeug trotz der mobilen Hinweisschilder am Fahrbahnrand abstellt, wird verwarnt. „Wir handeln für die Sauberkeit in Landau. EWL und der Stadt liegt es sehr am Herzen, die Bürger dabei mitzunehmen“, hält der EWL-Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck fest. Aus diesem Grunde werden Falschparker zunächst mit einem Flugblatt auf die neue Regelung hingewiesen. Kostenpflichtige Verwarnungen hält sich der Ordnungsdienst der Stadt für einen späteren Zeitpunkt vor.