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Landau – Antragsverfahren für Agrarförderung 2016 eröffnet

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. In diesen Tagen werden allen Antragstellerinnen/Antragstellern im Landkreis Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau i. d. Pfalz die im Vorjahr einen Antrag Agrarförderung gestellt haben, ihre individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2016 zugesandt. Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de Rubrik Bürgerservice Dienstleistungen –Agrarförderung -, herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, in Landau i. d. Pfalz, Referat Landwirtschaft und Weinbau, zuständige Sachbearbeiter siehe unten, wenden.

Die vollständig ausgefüllten Originalunterlagen inklusive Luftbilder (Skizzen) sind bis zum 17. Mai 2016 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Landwirtschaftsbehörde, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen. Die Unterlagen müssen abgegeben werden, für die Beantragung der Basis-, Greening- Umverteilungs- und ggf. der Junglandwirteprämie, sowie ggf. der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen (AUKM) und wenn Sie in den vergangenen 3 Jahren eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten haben.

Wichtiger Hinweis: Wer im Jahr 2016 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat, oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag für Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden drei Jahren, einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen.

Elektronische Antragstellung in der Agrarförderung (eAntrag)
• Ab 2018 kann der Flächennachweis nicht mehr in Papierform erfolgen.
• Das Antragsverfahren basiert dann ausschließlich auf Grundlage von Luftbildern.
• Wenn Sie schon dieses Jahr mit dem eAntrag arbeiten, können Sie die Vorteile schon früher nutzen und sich in das System einarbeiten. Einmessung und Beantragung der bewirtschafteten Flächen erfolgen digital, nicht mehr alphanumerisch wie bisher.
• Hierbei ist es für Sie wichtig zu verstehen, dass die bisher angedruckten Flächengrößen auf dem Flächennachweis (häufig Grundlage von Pachtverträgen) für die Beantragung nicht mehr ausschlaggebend sind.
• Die amtlichen Flurstücksgrößen gelten zwar weiterhin, jedoch ist nur noch die tatsächliche Bewirtschaftung, wie sie sich aus den Luftbildern ergibt, relevant für die Förderung.

Welche Vorteile bietet der eAntrag
• Wenn der eAntrag einmal korrekt gestellt wurde, müssen Sie in den Folgejahren nur noch den Schlagzuschnitt bearbeiten wenn sich die Schlaggröße verändert hat. Hierbei werden Sie von den vorgeblendeten Vorjahresgeometrien unterstützt.
• Die erstellten Geometrien können ex- und importiert werden und sind somit für andere landwirtschaftliche Software (z.B. Ackerschlagkartei) verfügbar.
• Der bisherige Aufwand, die Flächengrößen einzutragen und per Hand Skizzen in den Karten einzuzeichnen, wird mit einem Schritt erledigt. Somit entfällt die Vorlage der Karten. Mit der Digitalisierung der Flächen wird automatisch die Flächengröße berechnet.
• Die Software berechnet automatisch die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und die Anbaudiversifizierung (ADV). So können Sie immer aktuell überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
• Ihr Antrag wird sowohl hinsichtlich der Antragsflächen als auch der Angaben im Gemeinsamen Antrag (GA) auf Plausibilität geprüft. So ersparen Sie sich Mehraufwand, da Fehler bei der Antragstellung bereits im Vorfeld ersichtlich sind.
• Den vollständigen e-Antrag können Sie bequem über die Software an die Kreisverwaltung senden. Dort kann dieser in ein Bearbeitungssystem eingelesen werden und somit schneller für Sie bearbeitet werden. Sie müssen lediglich den nach dem Senden erzeugten Datenträgerbegleitschein unterschrieben und im Original bei der Kreisverwaltung bis zum 17.05.2016 einreichen.

Zur Unterstützung bei der Anwendung der Software stehen den Antragstellern in diesem Jahr diverse Hilfsportale zur Verfügung:
1. Eine Hotline für technische Fragen ist unter der Telefonnummer 0671/820-290 sowie unter der Mailadresse support.e-antrag@dlr.rlp.de erreichbar. Ansprechpartner für fachliche Fragen ist die jeweils zuständige Kreisverwaltung.
2. Auf der Homepage des DLR unter „Helpdesk“ werden – wie auch schon im letzten Jahr – Demovideos veröffentlicht.
3. Auch in diesem Jahr werden wieder Webinare zum Thema elektronische Antragstellung in der Agrarförderung angeboten. Die Veranstaltungen sind
wie folgt terminiert:

• Donnerstag, 07.04.2016, 20:00-21:30 Uhr
• Montag, 11.04.2016, 20:00-21:30 Uhr
• Dienstag, 19.04.2016, 20:00-21:30 Uhr
• Montag, 25.04.2016, 20:00-21:30 Uhr

Pro Webinar stehen 100 Plätze zur Verfügung. Die Anmeldung zum Webinar erfolgt über folgenden Link: http://bit.ly/eantrag2016 Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind bei den folgenden Sachbearbeitern erhältlich:

Frau Baqué (Basis- ,Greening-, Umverteilungs-, und Junglandwirteprämie; FLOrlp)
Telefon: 06341 / 940 150

Frau Herbott (AUKM Programmteile IV, VII und XIV)
Telefon: 06341 / 940 438

Herr Kieffer (allgemeine Fragen, eAntrag)
Telefon: 06341 / 940 434
Frau Nuber (AUKM Programmteile I, II;III, V, VI;VIII, IX; XII , XV und XVI )
Telefon: 06341 / 940 436

Herr Schultz (Basis- ,Greening-, Umverteilungs-, und Junglandwirteprämie; FLOrlp)
Telefon: 06341 / 940 433

Frau Zwick (Umstrukturierung, AUKM Programmteile X, XI und XIII) Telefon: 06341 / 940 435

Für Fragen zur Antragstellung und/oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, des Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.

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