Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Viele Landwirtinnen und Landwirte im Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer warten bereits auf ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2016. Der Sammelantrag, bestehend aus Antrags- und Merkblattmappen, dem vorgefertigten Flächennachweis 2016, den dazugehörigen Karten und weitere Informationen, sowie die Zugangsdaten für den eANTRAG und eine „Kurzanleitung eAntrag“ werden voraussichtlich in der 13./14.KW versandt. Alle Landwirtinnen und Landwirte sollten, wenn möglich, elektronische Anträge stellen.
Ab 2018 kann der Flächennachweis in der Agrarförderung nicht mehr in Papierform erfolgen. Das Antragsverfahren basiert dann ausschließlich auf Grundlage von Luftbildern. Wer schon dieses Jahr mit dem eAntrag arbeiten möchte, kann die Vorteile schon früher nutzen und sich in das System einarbeiten. Einmessung und Beantragung der bewirtschafteten Flächen erfolgen digital. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass die bisher angedruckten Flächengrößen auf dem Flächennachweis (häufig Grundlage von Pachtverträgen) für die Beantragung nicht mehr ausschlaggebend sind. Die amtlichen Flurstücksgrößen gelten zwar weiterhin, jedoch ist nur noch die tatsächliche Bewirtschaftung, wie sie sich aus den Luftbildern ergibt, relevant für die Förderung.
Welche Vorteile bietet der eAntrag?
• Wenn der eAntrag einmal korrekt gestellt wurde, muss in den Folgejahren nur noch der Schlagzuschnitt bearbeitet werden. Hierbei werden die Antragssteller von den vorgeblendeten Vorjahresgeometrien unterstützt.
• Die erstellten Geometrien können ex- und importiert werden und sind somit für andere landwirtschaftliche Software (z.B. Ackerschlagkartei) verfügbar.
• Der bisherige Aufwand, die Flächengrößen einzutragen und per Hand die Skizzen in den Karten einzuzeichnen, wird mit einem Schritt erledigt. Mit der Digitalisierung der Flächen wird automatisch die Flächengröße berechnet.
• Die Software berechnet automatisch die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und die Anbaudiversifizierung (ADV). So kann immer aktuell überprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
• Der Antrag wird sowohl hinsichtlich der Antragsflächen als auch der Angaben im Gemeinsamen Antrag (GA) auf Plausibilität geprüft. So ersparen sich die Antragssteller Mehraufwand, da Fehler bei der Antragstellung bereits im Vorfeld ersichtlich sind.
• Der vollständige eAntrag kann bequem über die Software an die Kreisverwaltung gesendet werden. Dort kann dieser in ein Bearbeitungssystem eingelesen und somit schneller bearbeitet werden.
Der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat 82, ist auf jeden Fall bis spätestens 17. Mai 2016 der Datenträgerbegleitschein zum eAntrag oder die manuelle Antragsmappe mit Flächennachweis und ggfs. Karten einzureichen.
Auf der Homepage des DLR steht ab sofort unter www.dlr.rlp.de die Software als Testzugang zur Verfügung. Der dort verfügbare Softwarestand spiegelt nicht die endgültige Produktivversion wieder und dient lediglich dazu, dass der Antragsteller sich mit der Software vertraut machen kann. Zur erfolgreichen Anmeldung wird empfohlen, den Hinweisen zu Download und Anmeldung auf der Homepage zu folgen. Die Produktivversion wird voraussichtlich Ende der 11. Kalenderwoche zur Verfügung stehen.
Die Musterantragsunterlagen und Informationsbroschüren können auf der Homepage der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion in Trier unter der Adresse: http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-und-Veterinaerpruefdienst/Antragsunterlagen/ eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden. Letztjährige Antragsteller müssen die vorgefertigten, personalisierten, manuellen oder elektronischen Antragsunterlagen verwenden.
In der Weinmarktumstrukturierung werden derzeit die Pflanzmeldungs- und Bürgschaftsunterlagen erstellt, die Ihnen voraussichtlich auch Anfang/Mitte April zugesandt werden.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen gerne Pirmin Müller, Telefon 0621-5909421, oder Stefan Hänzel, Telefon 0621-5909418, weiter.
Für Fragen zur einzelbetrieblichen Prämienoptimierung steht Ihnen das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, der Bauern- u. Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.