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Heidelberg – Wohnraumförderung in der Bahnstadt: Mietzuschuss künftig auch länger als zehn Jahre möglich

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Um die Bahnstadt besonders für Familien attraktiv zu machen, hat die Stadt Heidelberg mit der Entwicklungsgesellschaft Heidelberg GmbH (EGH) ein umfassendes Förderprogramm für Miet- und Eigentumswohnungen aufgelegt. Damit sollen 20 Prozent des entstehenden Wohnraums gefördert werden. Diese Quote konnte bislang noch nicht erreicht werden. Um das Förderangebot vor allem im Mietbereich noch weiter zu verbessern, soll die maximale Förderdauer der Mietwohnraumförderung verlängert werden. Das hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2015 einstimmig beschlossen.

Bisher war der Förderzeitraum hierfür auf höchstens zehn Jahre begrenzt. Künftig können Mieterhaushalte auch über diesen Zeitraum hinaus einen Mietzuschuss erhalten, und zwar so lange, bis die im Treuhandvermögen Bahnstadt bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro aufgebraucht sind. Mit dem längeren Förderzeitraum erhalten die förderberechtigten Haushalte eine größere Planungssicherheit. Auf diese Weise sollen insbesondere auch die Haushalte aus dem sogenannten Schwellenbereich angesprochen werden, die aufgrund ihres Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen erhalten, die aber auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Bisher zählen 66 Prozent der geförderten Mieterhaushalte in der Bahnstadt zur unteren Einkommensgruppe; bei einer vierköpfigen Familie sind das zum Beispiel bis zu 57.000 Euro brutto pro Jahr.

Bis zu vier Euro Zuschuss pro Quadratmeter

Mit der Wohnraumförderung sollen möglichst alle Interessenten, unabhängig von ihrem Einkommen in der Lage sein, in die Bahnstadt zu ziehen. Die Mietwohnraumförderung ist gestaffelt nach dem Haushaltseinkommen. Mieterinnen und Mieter können bis zu vier Euro pro Quadratmeter im Monat erhalten. Mit dieser Maximalförderung beträgt die Durchschnittsmiete für eine Wohnung in der Bahnstadt 7,13 Euro pro Quadratmeter – also weniger als die durchschnittliche Heidelberger Mietspiegel-Miete von 8,40 Euro pro Quadratmeter.

Eine Mietwohnraumförderung kann jederzeit beantragt werden, auch nach Abschluss des Mietvertrags, und unabhängig von Familienstand und Alter. Ein Wohnberechtigungsschein wird nicht benötigt. Zudem gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Wohnungsgröße, die tatsächliche Wohnfläche darf größer sein als die förderfähige Wohnfläche.

Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie kann bis zu einem Einkommen von rund 80.000 Euro brutto pro Jahr gefördert werden. Für 100 Quadratmeter förderfähige Wohnfläche würde diese Familie einen monatlichen Mietzuschuss von 35 Euro erhalten. Liegt ihr Jahresbruttoeinkommen bei rund 57.000 Euro, können sie für die gleiche Wohnung rund 400 Euro Mietzuschuss pro Monat erhalten.
Ergänzend: Weitere Informationen zur Miet- und Eigentumsförderung in der Bahnstadt sowie im gesamten Heidelberger Stadtgebiet finden Sie im Internet unter

www.heidelberg.de/foerderprogramm

www.heidelberg-bahnstadt.de/wohnraumfoerderung-der-stadt-heidelberg

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