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Heidelberg – Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des räuberischen Diebstahls

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (ots/red/ak) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am 02.11.2015 durch
das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 30-jährigen
Tatverdächtigen erlassen. Er steht im dringenden Tatverdacht, eine Wohnung
in Heidelberg unrechtmäßig betreten und auf der Flucht gewalttätig gegen die
Wohnungsinhaberin vorgegangen zu sein, um im Besitz des Diebesgutes zu
bleiben.

Am Morgen des 01.11.2015 soll der 30-Jährige zusammen mit einem
unbekannten Komplizen die unverschlossene Erdgeschosswohnung der
Geschädigten betreten und hier nach Wertgegenständen gesucht haben.
Nachdem sie Diebesgut, insbesondere Elektronikartikel, im Wert von ca.
1.800,- EUR an sich genommen hätten, seien sie von der Wohnungsinhaberin
überrascht worden, die zuvor von den Geräuschen der beiden Täter aufgewacht
war. Die beiden Männer versuchten zu flüchten, wobei die Frau einem der
beiden den Weg versperrte. Um zu entkommen, soll der 30-Jährige die
Geschädigte zur Seite gestoßen haben.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der 30-jährige
Tatverdächtige in der Nähe der Wohnung festgenommen werden. Sein Komplize
entkam.

Am 02.11.2015 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt,
der gegen den 30-Jährigen Haftbefehl erließ.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, auch hinsichtlich des zweiten Täters,
dauern an.

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