• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Jungbusch, Schönau und Neckarstadt profitieren vom neuen Landesprogramm

Mannheim/ Metropolregion Rhein Neckar.

Land beteiligt sich mit 80.000 Euro an Bewohnerarbeit in Stadterneuerungsgebieten – Jungbusch, Schönau und Neckarstadt profitieren vom neuen Landesprogramm

Mit dem in diesem Jahr erstmals ausgeschriebenen Landesprogramm ´Nichtinvestive Städtebauförderung` hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg auch auf den Wunsch vieler Städte und Gemeinden nach einer finanziellen Unterstützung ihrer städtebaulichen Investitionen durch die Förderung von Bewohnerarbeit reagiert. Durch eine Kooperation des Fachbereichs Stadtplanung mit den Fachbereichen Bildung, Jugend und der Kinderbeauftragten ist es gelungen, bei Gesamtkosten von 133.000 Euro insgesamt 80.000 Euro an Landesförderung für alle drei Projekte zu generieren.

Durch die Zuwendungen können die Projekte ´Kinderkamera` im Programmgebiet Jungbusch/Verbindungskanal, ´Sprachbegleitung von Grundschulkindern` im Programmgebiet Schönau-Mitte und ´Mitmachen und dabei sein` im Programmgebiet Untermühlaustraße im Herbst starten. Alle Projekte haben eine Laufzeit bis Ende 2019. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse des Gemeinderats beziehungsweise der Ausschüsse, sollen unmittelbar nach der Sommerpause eingeholt werden.

„Es ist der richtige Weg, den das Land hier eingeschlagen hat“, begrüßt Bürgermeister Lothar Quast die Entscheidung, zunächst in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 1 Million Euro für solche nichtinvestiven Projekte in den Landeshaushalt einzustellen. „Dass Mannheim mit allen drei eingereichten Projektvorschlägen erfolgreich war, ist aber auch Ansporn zugleich, sich zum Programmjahr 2016 erneut mit entsprechenden Vorhaben zu bewerben“, gibt Quast einen Ausblick in die Zukunft.

Ziel der Förderung ist es, in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf durch nichtinvestive Maßnahmen den sozialen Zusammenhalt zu sichern und zu verbessern. Das ist in den festgesetzten Gebieten der Programme ´Soziale Stadt` und ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren` möglich.

„Bauliche Veränderungen in Quartieren profitiert von der Identifikation der Bewohner“, weiß Baubürgermeister Quast und freut sich über die Finanzspritze aus Stuttgart. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht nur bauliche Investitionen Quartiere voranbringen. Es sind vor allem kleinere Projekte der Bewohnerarbeit in den Bereichen Integration, Bildung oder Aktivierung, die benachteiligte Gebiete aufwerten und stabilisieren“ ergänzt Quast.

Hintergrund:

Zuwendungsempfänger der Förderung des Landes Baden-Württemberg und antragsberechtigt sind die Gemeinden. Wie auch beim investiven Städtebauförderungsprogramm werden 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt maximal 50.000 Euro.

Gefördert werden insbesondere nichtinvestive Einzelmaßnahmen, die der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen. Auch Maßnahmen, die zur Beteiligung der Menschen aller Generationen und zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements beitragen, können gefördert werden. Das gilt außerdem für Projekte, die durch eine erhöhte Nutzungsvielfalt und eine Stärkung des Zusammenhalts im Quartier der Verbesserung des Images des jeweiligen Stadtteils dienen.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de