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Mosbach – Die AWN informiert: Neue Müllmarken für 2015 kommen

Neckar-Odenwald-Kreis/ Mosbach/ Metropolregin Rhein-Neckar. In der ersten Januarwoche kommt der Müllgebühren-bescheid vom Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Wie immer sind auch die neuen Jahresmarken beigelegt. Wie bereits in den vergangenen Jahren sind dem Gebührenbescheid nur noch zwei Marken beigelegt, nämlich der Berechtigungs-nachweis und die Sperrmüllmarke(n). Die früher übliche Kontrollmarke für die Restmülltonne gibt es nicht mehr.

Die Jahresmarken für 2015 haben eine hellblaue Farbe. Diese Jahresmarken sind wie immer zusammenhängend dem Gebührenbescheid beigelegt. Wie schon in den vergangenen Jahren handelt es sich nicht mehr um selbstklebende Marken. Ein Muster-Abdruck der Marken ist wie immer im neuen Entsorgungskalender der AWN für 2015 abgebildet.

Die alten hellvioletten Marken für das Jahr 2014 gelten noch bis Samstag, 3. Januar 2014, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Ab Montag, 5. Januar 2015 werden bei Direktanlieferung an die Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis nur noch Kleinanlieferungen und Sperrmüll mit den neuen hellblauen Jahresmarken für 2015 angenommen.

Der Berechtigungsnachweis und die Sperrmüllmarke(n) sind Voraussetzung für eine kostenlose Nutzung der Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis, daher empfiehlt es sich, sie sorgfältig aufzubewahren. Die Anzahl der gültigen Sperrmüllmarken ist nicht bei jedem Haushalt gleich, denn sie richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Aus drucktechnischen Gründen sind aber immer vier Felder für Sperrmüllmarken auf dem Trägerpapier enthalten. Die gültigen Sperrmüllmarken sind am Aufdruck „Sperrmüllmarke 2015“ und einem Strichcode erkenntlich, die restlichen Flächen auf dem Trägerpapier tragen den Aufdruck „ungültig“. Die Sperrmüllmarken berechtigen zu einer einmaligen kostenlosen Entsorgung von sperrigen Abfällen ohne verwertbare Anteile. Die Sperrmüllmarke kann entweder zur Selbstanlieferung oder zur Abholung per Abrufkarte genutzt werden. Bei Selbstanlieferung von Sperrmüll ist zusätzlich zur Abgabe der Sperrmüllmarke auch der Berechtigungsnachweis vorzuzeigen.

Der Berechtigungsnachweis kann zu kostenlosen Kleinanlieferungen für verwertbare Abfälle an die Wertstoffhöfe genutzt werden, wie zum Beispiel Altholz, Altpapier oder Metallschrott aus Haushalten. Er ist eine Ganzjahresmarke, und kann im Gegensatz zur Sperrmüllmarke wiederholt benutzt werden. Der Berechtigungsnachweis gilt für den Wertstoffhof des DRK in Hardheim in der Querspange, für den Wertstoffhof in Mosbach auf dem Firmengeländer der Fa. INAST, für den Wertstoffhof in Buchen auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Sansenhecken und für das Schadstoffmobil.

Weitere Fragen zu den Müllmarken beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon 0 62 81/9 06-13.

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