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Walldorf – Hochwasserschutz – Infoabend zum Baurecht in Überschwemmungsgebieten

HochwasserschutzWalldorf/ Metropolregion Rhein-Neckar. Hochwasserrisiko erfordert Weitsicht
Informationsabend zum Baurecht in Überschwemmungsgebieten

„Keine angenehme Botschaft“ konnten Bürgermeisterin Christiane Staab und Stadtbaumeister Andreas Tisch bei einem Informationsabend zu den Auswirkungen des neuen Wassergesetzes auf das Bauen in Walldorf überbringen.

Die Veranstaltung am 15. Oktober im Rathaus wandte sich vor allem an Grundstückseigentümer und Bauwillige, die in von Hochwasser gefährdeten Bereichen neu bauen oder den Bestand erweitern wollen. Das im Dezember 2013 in Kraft getretene Gesetz habe doch „eine gewisse Brisanz“, erklärte die Bürgermeisterin, die sich wenig erfreut darüber zeigte, dass mit der neuen Gesetzgebung die Zuständigkeit bei diesen wasserrechtlichen Fragen auf die Kommunen übertragen wurde. Als Experten in Sachen Wasserrecht hatte sie daher Margarete Schuh, die Leiterin des Wasserrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, und Dr. Markus Schuster als Referatsleiter eingeladen. Wie Stadtbaumeister Andreas Tisch erklärte, bedeute das neue Gesetz, mit dem die „Hochwasserrisikomanagementrichtlinie“ der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht umgesetzt worden sei, einen Paradigmenwechsel, indem man das Risikobewusstsein für Hochwasserereignisse schärfen wolle. Dadurch ergäben sich zwangsläufig auch neue Vorgaben für das Baurecht. Die Hochwassergefahrenkarten sind dabei wesentliche Bestandteile der neuen Regelungen. In diesen Karten werden die Überschwemmungsgebiete, in denen statistisch einmal in hundert Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, ausgewiesen. Neu, so erläuterte Tisch, sei, dass das Gesetz nicht mehr wie früher zwischen Außen- und Innenbereichen unterscheide. Alle von 100-jährlichem Hochwasser betroffenen Gebiete, ob außen oder innen, seien nun als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. „Man wohnt plötzlich im Überschwemmungsgebiet“, meinte Margarete Schuh, die ergänzte, dass die Karten nicht unabänderlich seien, sondern im sechsjährlichen Rhythmus an Veränderungen angepasst würden.
In Walldorf sind es, als Gewässer erster Ordnung, der von Wiesloch kommende Leimbach und der Hardtbach an der Gemarkungsgrenze, die bei einem Hochwasser extrem anschwellen können. „Intensiv betroffen“ seien dann die Impexstraße und Teilbereiche des Gewerbegebiets Kleinfeld, erklärte Andreas Tisch, aber auch die Walldorfer Wiesen und der Walldorfer Osten lägen im Überschwemmungsgebiet. Wie Tisch weiter ausführte, sei die Ausweisung neuer Baugebiete in diesen Bereichen äußerst schwierig geworden und unterliege strengen Kriterien, denn hier herrsche zunächst einmal Bauverbot. Auch für Erweiterungs- oder Ergänzungsbauten in bestehenden Baugebieten, die im „blauen Bereich“ lägen, würden die Restriktionen des neuen Gesetzes greifen. Auch hier sei das Bauen nur als Ausnahme erlaubt. Um ein Bauvorhaben ausnahmsweise im Überschwemmungsgebiet genehmigt zu bekommen, müsse insbesondere der verlorengegangene Rückhalteraum ausgeglichen und hochwasserangepasst gebaut werden. Dies sei, so Tisch, sicherlich nicht bei jedem Vorhaben zu schaffen.
Grundsätzlich ermöglicht das Wassergesetz auch das Anlegen eines Hochwasserschutzregisters durch die Stadt – ähnlich einem Ökokonto. Hierzu wären Retentionsräume baulich zur Verfügung zu stellen. Dies ist aber durch die topographische Lage Walldorfs sehr schwierig, denn wesentliche Teile der Freiflächen in Walldorf liegen selbst im Überschwemmungsgebiet. Es war auch zu erfahren, dass das Land Baden-Württemberg Maßnahmen plant, um die Situation zu entschärfen. Dazu gehört der Ausbau des Hochwasserschutzes am Leimbach in Hinblick auf ein hundertjährliches Ereignis. Diese Prozesse und Verfahren brauchten aber noch Zeit, meinten Margarete Schuh und Markus Schuster. Die Frage aus dem Publikum, was hochwasserangepasstes Bauen koste, konnte nicht pauschal beantwortet werden, da es ganz auf das jeweilige Vorhaben, die spezifische Situation, die Größe und Lage des jeweiligen Grundstücks ankommt.

→Wer Fragen zu konkreten Vorhaben und zum Themenbereich hat, kann sich bei der Stadt Walldorf an den Fachdienst Baurecht, Nicole Spannagel, wenden. Sie ist unter der Rufnummer 35-14 30, zu erreichen oder unter nicole.spannagel@walldorf.de
Auf der Website des Landes Baden-Württemberg sind die genauen, detaillierten Hochwassergefahrenkarten und weitere Informationen unter http://www4.um.baden-wuerttemberg.de verfügbar.

Bild:
Dr. Markus Schuster und Margarete Schuh vom Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Bürgermeisterin Christiane Staab und Stadtbaumeister Andreas Tisch (v.l.n.r.) beim Infoabend (Fotos: Pfeifer)

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