Germersheim / Metropolregion Rhein Neckar – Am Sonntag, 23. November 2014, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Bis Montag, 6. Oktober, um 18 Uhr können hierfür Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gewählt werden zehn Beiratsmitglieder. Diese müssen nicht selbst einen Migrationshintergrund haben. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ab 16 Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Migrantinnen und Migranten sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die die gesetzlichen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder bis zu 20 Bewerbern einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst vorzuschlagen.
Aufgabe des Migrationsbeirats ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Im Beirat werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Landkreises vertreten.
Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig; diese müssen auch vom Vorschlagenden unterschrieben sein. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Vorgeschlagenen eindeutig zu bezeichnen. Dies gilt auch, wenn Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig beim Wahlleiter bzw. beim Wahlamt der Kreisverwaltung Germersheim eingehen. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können beim Wahlamt der Kreisverwaltung Germersheim angefordert werden. Außerdem können Vordrucke für Wahlvorschläge auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.kreis-germersheim.de heruntergeladen werden. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden. Auch findet die Wahl nur statt, wenn mehr als zehn Personen zur Wahl zugelassen werden. Bis spätestens 11. November 2014 wird bekanntgegeben, ob gewählt werden kann.
Neben dem Beirat des Landkreises werden am 23. November 2014 auch Beiräte für Migration und Integration in den Städten Germersheim und Wörth sowie der Verbandsgemeinde Jockgrim gewählt.