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Südliche Weinstraße – Info-Aktion der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine SÜW in Annweiler

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt SÜW, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer SÜW präsentieren sich im Rahmen des Sommerfestes der Verbandsgemeinde Annweiler am Samstag, 30. August 2014, von 14.00 bis 18.00 Uhr, mit einer Informationsaktion auf dem Messplatz in Annweiler.

Ansprechen wollen sie unter anderem Personen, die im Landkreis Südliche Weinstraße als ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig sind.

Dieser Personenkreis, meist sind es Familienangehörige oder Le-benspartner der Betroffenen, werden vom Amtsgericht bestellt. Nicht selten fühlen sich aber die Betreuerinnen und Betreuer mit den vielfältigen Aufgaben allein gelassen. Sie müssen das Geld verwal-ten, sich um die Gesundheit der Betroffenen kümmern oder deren häusliche Pflege organisieren. Um eine Beratungsstelle aufzusuchen bleibt wenig Zeit.

Deshalb wollen die Betreuungsbehörde und -vereine den Kontakt auf der Straße ermöglichen. Beim Einkauf können die Ehrenamtlichen oder interessierte Bürgerinnen und Bürger am Stand vorbeikommen und mit Fachleuten über Probleme und Fragen rund um die Themen „Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung” sprechen.
Ergänzend zur persönlichen Beratung liegen kostenlos Broschüren zur Gesetzesgrundlage im Betreuungsrecht, zu Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie zur Vorsorgevollmacht, als Hilfe und Unterstützung für die engagierten Mitmenschen, aus.

Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine SÜW informieren und beraten gerne auch in Einzelgesprächen individuell über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Beratungen sind kostenlos und werden bei Bedarf auch zu Hause durchgeführt. Bei den Gesprächen werden Wünsche und Vorstellungen ebenso erörtert wie Vorteile, Risiken und rechtlichen Möglichkeiten der einzelnen Vollmachtsarten. In den Gesprächen werden die Ratsuchenden auf die neuesten rechtlichen Bestimmungen einer Vorsorgevollmacht (Möglichkeit der Einwilligung in ärztliche Zwangsbehandlungen) hingewiesen. In Einzelfällen verweist die Betreuungsbehörde auch an Notare oder Rechtsanwälte, sofern dies sinnvoll erscheint. Weiterhin werden auf Anfrage auch Vorträge zu den genannten Themen angeboten.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung SÜW, Roland Held, 06341/940-153.

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