Heidelberg/ Metropolregion Rhein-Neckar.Viele betriebliche Ausbildungsverträge sind befristet und enden mit der erfolgreich bestandenen Prüfung automatisch. Zwar haben viele der Jugendlichen dann bereits ein Arbeitsverhältnis in Aussicht, aber oft besteht eine zeitliche Lücke und es ergeben sich damit auch Fragen zum Krankenversicherungsschutz.
In vielen Fällen kann die Agentur für Arbeit diese Lücke schließen – mit der Zahlung von Arbeitslosengeld und der Versicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Agentur für Arbeit rät daher dazu, den Antrag auf Arbeitslosengeld frühzeitig zu stellen und die vollständigen Antragsunterlagen auch zügig wieder zur Bearbeitung abzugeben.