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Neustadt / Bad Dürkheim – Fall Maximilian: Heimleitung bestreitet Mißhandlungs-vorwürfe – Behörden schweigen – Muss das System hinterfragt werden?

Versteckt sich noch immer: Maximilian Kuwalewsky (12)
Versteckt sich noch immer: Maximilian Kuwalewsky (12)
Neustadt / Bad Dürkheim (rbe/mrnnews) – Die im Fall des verschwundenen Maximilian Kuwalewsky durch die Mutter erhobenen Vorwürfe von Mißhandlungen im Jugendheim und Unterlassung medizinischer Hilfe gegenüber den Kindern, stehen noch immer im Raum. Trotz intensiven Versuchen seitens der MRN-News-Redaktion die Vorwürfe durch die Behörden mit Hilfe von Stelllungnahmen entkräften zu lassen, hüllen sich sowohl das zuständige Jugendamt, als auch das in diesem Fall betroffene Jugendheim, bislang mehr oder weniger in Schweigen.

Auf mehrere Anfragen an zuständige Stellen seitens MRN-News, nahm bislang nur die Trägergesellschaft des Jugendheims mit einer kurzen Mitteilung Stellung, in denen die Vorwürfe der Mutter bestritten werden. Darin heisst es u.a.

“Die von Frau K. gegen unsere Einrichtung und unsere Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe weisen wir entschieden zurück. Sie entsprechen nicht der Wahrheit. Weder gab es die durch sie angesprochenen „gewaltsamen Übergriffe“ durch andere Kinder, noch wurden „Verletzungen und Erkrankungen nicht ordnungsgemäß versorgt“. Der Junge wurde niemals von jemanden aus unserer Einrichtung unter Druck gesetzt.”

Der Fall Maximilian ist sicherlich eine ganz spezielle Geschichte, die einen langfristigen und teilweise sehr zerfahrenen familiären Hintergrund, als auch eine komplizierte Vorgangsgeschichte mit diversen behördlichen Stellen aufweist. Sie wirft aber auch viele Fragen auf, die den staatlichen Umgang mit dem Kindswohl betreffen und die durchaus nochmals hinterfragt werden müssen.

Auf viele allgemeine Fragen unserer Redaktion, die nicht den Fall Maximilian speziell, sondern die generelle Handhabung von etwaigem Gewaltvorkommen innerhalb des Jugendheimes/weiterer Jugendheime durch Kinder oder Mitarbeiter betreffen, wurde bislang nicht eingegangen.

Im Fall Maximilian beruft man sich auf eine Schweigepflicht. Seitens der Mutter liegt zwar eine Schweigepflichtsentbindung der Ämter gegenüber unserer Redaktion vor, diese wird allerdings von den Behörden als “nicht relevant” bezeichnet. Seitens des Jugendamtes war trotz intensiver Bemühungen bislang noch gar keine verbindliche Stellungnahme zu erhalten.

In unserer Anfrage wollten wir vorallem einige generelle Antworten wissen, z.B. inwiefern Übergriffe aus Heimen des Zuständigkeitsbezirkes bekannt sind und welche Massnahmen ergriffen werden, um Übergriffe zu verhindern oder gegebenenfalls zu untersuchen. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Jugendamt wurde uns mitgeteilt, dass eine kurzfristige Stellungnahme momentan nicht möglich sei. Die Anfrage wurde daraufhin auch via E-Mail gestellt aber bislang noch nicht beantwortet.

Die Entfernung von Kindern aus ihrer Familie darf, laut Gesetz, nur als letztes Mittel und ausschliesslich zum Wohle des Kindes erfolgen. Hierfür müssen mehrere Kriterien des §8a KJHG erfüllt sein. Unabhängig vom Fall Maximilian besteht das Interesse der Allgemeinheit auch darin, inwiefern alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, darunter auch die Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten, ausgeschöpft werden, bevor es zu einer amtlichen Entfernung der Kinder aus ihren Familien und die Unterbringung in einer Heiminstitution kommt. Werden Kinder aus Übereifer in manchen Fällen auch überhastet aus ihren Familien geholt?

In Deutschland leben, laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes, über 65.000 Kinder in Heimen. Die Zahl der Fälle, in denen Kinder aus Familien geholt werden, ist in den letzten Jahren stark angestiegen und hat sich je nach Region teilweise mehr als verdutzendfacht. Über die Gründe für diesen Anstieg ist bislang nur wenig bekannt. Zum einen kann es natürlich an der schwierigen sozialen Situation liegen, in der sich viele Menschen in Deutschland befinden, zum anderen kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass mittlerweile immer schneller auf das Mittel der Entfernung aus der Familie seitens der Behörden zurückgegriffen wird.

Im Raum steht dabei auch die Frage, inwiefern Gutachten, welche die Erziehungsfähigkeit von Eltern in Frage stellen, ausschliesslich durch dafür qualifizierte Gutachter erstellt werden und ob dafür alle notwendigen Tatsachenbestände untersucht sowie alle formalen Vorgaben eingehalten werden.

Der Heimkinderverband forderte schon im Jahre 2009 eine stärkere Kontrolle der Vorgänge in Ämtern und Jugendheimen:

“Der HKVD fordert die Einführung einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, sowie die Kontrolle der Heime durch die allgemeine Heimaufsicht, wie in der Petition an den Deutschen Bundestag vom 19.10.2009 gefordert.
Die dringende Notwendigkeit der Forderungen belegen die ständigen Hilfeersuchen an den HKVD, die von den betroffenen Eltern, Großeltern und Angehörigen von Kindern, die sich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter freier Trägerschaft aufhalten.
Wir verweisen auf die Vorwürfe wegen Verletzung der Menschenrechte durch deutsche Jugendämter, die in der Bamberger Erklärung* erhoben wurden. Darin wird bemängelt, dass die Jugendämter in Deutschland keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich unterstehen. Wir sehen in Deutschland dringend Handlungsbedarf. “

Natürlich übernehmen die Ämter und dabei vorallem die zuständigen Mitarbeiter, eine enorme Verantwortung, wenn Sie Fälle, in denen in Familien möglicherweise kindeswohlgefährdende Situationen bestehen, bearbeiten. Der Druck auf die Mitarbeiter ist auch durch diverse Fälle der Vergangenheit, in denen Kinder nicht rechtzeitig aus den Familien geholt wurden und dadurch zu Schaden kamen, groß geworden. Dennoch sollte man davon ausgehen können, dass in allen Fällen das Kind und dessen psychisches und körperliches Wohlergehen im Vordergrund stehen sollte. Stattdessen scheint es immer wieder vorzukommen, dass dies in den Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Ämtern häufig in den Hintergrund rückt und Entscheidungen über die Köpfe der Kinder hinweg getroffen werden.

Die Wegnahme aus der Familie soll den Kindern auch die Möglichkeit geben Abstand zu schwierigen familiären Situationen zu gewinnen und so wieder ein besseres Leben führen zu können. Doch, wer garantiert dafür, dass die Kinder in den Jugendheimen besser behandelt werden als zuhause? Welche Betreuung der Kinder findet statt, um die psychische Belastungssituation dieser aufzuarbeiten und gegebenenfalls zu verbessern? Hier reicht die in unserer Gesellschaft allzuoft angewendete Methode der Verabreichung von Psychopharmaka und anderen psychiatrischen Heilmitteln sicher nicht aus, sondern es muss auch eine persönliche Hilfeleistung auf menschlicher Ebene stattfinden. Hier muss man in Augenschein nehmen, ob die Heime überhaupt die Personalkapazitäten und Qualifikationen besitzen, um mit psychisch schwierigen Fällen adequat umgehen zu können. Desweiteren gibt es in den meisten Jugendheimen keinen neutralen Ansprechpartner, an den sich Kinder in Fällen von Problemen oder Mißhandlungen wenden können. Sie haben dort lediglich die Möglichkeit, sich an die Mitarbeiter des Heimes zu wenden, die wiederum im Sinne ihres Arbeitgebers handeln.

Es stellt sich auch die Frage, wieso Geschwister, die gemeinsam aus ihrer Familie geholt werden und sich aus den in vielen Fällen definitiv vorliegenden schwerwiegenden Gründen, die zur Entfernung aus der Familie geführt haben, als auch dem Umstand aus ihrem Umfeld gerissen zu werden, bereits in einer psychisch höchst belastenden Situation befinden, immer wieder in verschiedenen Einrichtungen untergebracht werden und so komplett die Bindung zu ihrer gesamten Familie auf einen Schlag verlieren.

Seitens der Behörden wäre eine Stellungnahme, in der auf die Vorgänge bei der Entziehung von Kindern von ihren Eltern sowie die oben aufgeworfenen Fragen eingegangen wird, sehr begrüßenswert. Entsprechende Anfragen haben wir von MRN-News auch bereits an diverse mit solchen Dingen betrauten Stellen gestellt. Die Antworten hierzu liegen uns aber bislang noch nicht auf dem Tisch.

Wenn die Behörden bei ihren Handlungen in rechtlich einwandfreien Bereichen arbeiten und aufgrund dessen nichts zu verbergen haben, wieso streubt man sich dann vor einer derartigen Stellungnahme?

Wir werden sowohl am Fall Maximilian, als auch in Sachen der generellen Vorgänge bei der Wegnahme von Kindern und der Unterbringung in Jugendheimen weiter recherchieren und hoffen, bald weitere Antworten zu den genannten Fragen zu erhalten.

(Text: Raphael B. Ebler / mrnnews)

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