• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Heidelberg – Klage gegen Oberbürgermeister Würzner erledigt – Kläger müssen Verfahrenskosten tragen

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar.

Zehn Stadträtinnen und Stadträte haben ihre Klage gegen Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner wegen angeblicher Nicht-Information des Gemeinderats in Sachen Wohnkomplex „Blaue Heimat“ fallenlassen. Der Rechtsanwalt der klageführenden Gemeinderatsmitglieder hat zwischenzeitlich in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärt, dass sich die Klage erledigt habe. Die Stadtverwaltung hat sich dieser – von ihr von Anfang an vertretenen – Bewertung angeschlossen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe abschließend entschieden, dass die Kläger auch die Verfahrenskosten tragen müssen.

Zehn Gemeinderatsmitglieder von Bündnis90/Die Grünen und Bunte Linke/Die Linke hatten die Klage am 11. Dezember 2013 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf lautete, dass der Oberbürgermeister dem Gemeinderat auf Fragen rund um die Sanierung des Wohnkomplexes „Blaue Heimat“ in Handschuhsheim Antworten verweigere. Die Klageerhebung erfolgte, obwohl der Oberbürgermeister und die Kläger schon im September 2013 vereinbart hatten, dass das Thema „Blaue Heimat“ erneut in den politischen Gremienlauf eingebracht werde – beginnend mit der Sitzung des Bezirksbeirats Handschuhsheim am 16. Dezember 2013. Zu dieser Sitzung war auch ein Vertreter der GGH eingeladen, um zu den Fragen Stellung zu nehmen.

Da die Klage vor der vereinbarten inhaltlichen Behandlung in den politischen Gremien eingereicht wurde, hat ihr nach Auffassung der Stadtverwaltung von Anfang an das erforderliche Rechtsschutzinteresse gefehlt. Ein Anlass für die Klage bestand also nicht. Die Fragen zur „Blauen Heimat“ wurden dann auch gemäß der vereinbarten Absprache in der Bezirksbeiratssitzung sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 29. Januar 2014 und im Gemeinderat am 6. Februar 2014 behandelt und beantwortet.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Rechtsauffassung der Stadt in seinem Beschluss nun bestätigt. In der Begründung heißt es: „Nach (…) Überprüfung der Sach- und Rechtslage fehlen jedoch bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass den Klägern das notwendige Rechtsschutzinteresse an der begehrten gerichtlichen Entscheidung zugestanden hat.“ Es sei daher angebracht, den Klägern vollumfänglich die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de