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Frankenthal – Verkehrskontrolle

Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar.Am 09.01.2014 wurde in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, in der Benderstraße eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Es wurden bei den Fahrzeugführern folgende Fehlverhalten festgestellt:
3 Fahrzeugführer telefonierten während der Fahrt.
9 Fahrzeugführer bzw. die Insassen wurden wegen dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht beanstandet.
Gegen eine überprüfte Person bestand ein Haftbefehl, der durch unmittelbare Zahlung der Strafe erledigt werden konnte. Ferner wurden vier Mängelberichte wegen fehlender Fahrzeugausrüstung ausgestellt.

Zur Anschnallpflicht von Kindern noch ein aktueller Hinweis aus der Rechtsprechung:
Wie in einem Urteil des OLG Hamm im November 2013 entschieden wurde, ist der Fahrer verpflichtet sich während der Fahrt darum zu kümmern, dass das Kind richtig gesichert ist, eine Ausrede: „Das Kind hat sich abgeschnallt“ lässt es im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers nicht zu.
Darüber hinaus führt das Gericht aus:
„Abgesehen davon könne ein Kraftfahrzeugführer im Einzelfall sogar gehalten sein, seine Route so zu wählen, dass er Straßen befahre, auf denen er sich regelmäßig nach einem zu sichernden Kind umsehen und erforderlichenfalls sofort anhalten könne. Ausnahmsweise könne er zudem gehalten sein, die Sicherung eines beförderten Kindes durch eine mitgenommene Begleitperson zu gewährleisten.“
Rechtskräftiger Beschluss des 5. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (5 RBs 153/13)

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