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Ludwigshafen – Stadtkämmerer Dieter Feid legt besorgniserregenden 1. Nachtragshaushalt vor – Verschuldung steigt bis Ende 2014 voraussichtlich auf rd. 1,22 Mrd

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der 1. Nachtragshaushalt 2014 weist gegenüber den bisherigen Ansätzen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt deutliche Haushaltsverbesserungen aus. Die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier geforderten Verbesserungen sind vollständig veranschlagt. Die Verpflichtungen im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds werden planmäßig vollumfänglich erfüllt. Gleichwohl bleiben der erwartete Jahresfehlbetrag und der erwartete Finanzmittelfehlbetrag auf einem besorgniserregend hohen Niveau. Ein Haushaltsausgleich oder gar ein Abbau von Altfehlbeträgen sind nach wie vor nicht in Sicht.
Der veranschlagte Jahresfehlbetrag verbessert sich um 3,2 Mio. Euro auf 68,0 Mio. Euro, unter Berücksichtigung der aktuell vorgelegten Änderungsliste kommen weitere Verbesserungen in Höhe von rd. 0,7 Mio. Euro hinzu. Seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/14 sind neun Monate vergangen, so dass sich die Gesamtentwicklung aus zahlreichen zum Teil gegenläufigen Veränderungen ergibt. So werden nun beispielsweise erstmalig die zusätzlichen Entlastungen der Stadt Ludwigshafen im Rahmen der Neuordnung des rheinland-pfälzischen Kommunalen Finanzausgleichs ab 1. Januar 2014 in Höhe von insgesamt rd. 13,5 Mio. Euro für 2014 ebenso etatisiert wie die Auswirkungen der vom Stadtrat am 24. Juni 2013 beschlossenen „Vereinbarung zur Gewährleistung einer ausreichenden fahrplanmäßigen Bedienung der Allgemeinheit im ÖPNV in der Stadt Ludwigshafen am Rhein“ zwischen der Stadt und den TWL, aufgrund derer die Belastung für den städtischen Haushalt 2014 voraussichtlich rd. 13,5 Mio. Euro betragen wird.
Kernproblem des städtischen Haushaltes bleibt – trotz der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund und der neuen finanzkraftunabhängigen Schlüsselzuweisungen C 1 und C 2 durch das Land Rheinland-Pfalz – das weitgehend fremdbestimmte strukturelle Defizit im Bereich der Sozialen Sicherung. Einschließlich aller Ausgleichsleistungen durch Bund und Land erwarten wir 2014 ein strukturelles Defizit im Bereich der Sozialen Sicherung in Höhe von 71,4 Mio. Euro. Hinzu kommt nach wie vor ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsstau, der mittel- und langfristig Wachstums- und Entwicklungspotenziale der Stadt gefährdet.
Der nun erwartete Jahresfehlbetrag verringert das bilanzielle Eigenkapital unter Berücksichtigung der aktuell vorgelegten Änderungsliste auf voraussichtlich rd. 602 Mio. Euro am 31. Dezember 2014. Der erwartete Finanzmittelfehlbetrag, der die geplante investive und konsumtive Neuverschuldung beschreibt, verbessert sich um 11,3 Mio. Euro auf 55,2 Mio. Euro, unter Berücksichtigung der aktuell vorgelegten Änderungsliste kommen weitere Verbesserungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro hinzu.
Das veranschlagte Investitionsvolumen beträgt 47,2 Mio. Euro. Der leichte Rückgang gegenüber den ursprünglichen Ansätzen erklärt sich einerseits durch Verzögerungen bzw. Verschiebungen einiger geplanter Bau- bzw. Ausbaumaßnahmen. Andererseits werden wenige dringend notwendige Maßnahmen, wie z.B. eine Baukostenumlage an den Zweckverband Kinderzentrum und den Zweckverband Schule für Körperbehinderte, ein Investitionskostenzuschuss an die VBL für die Entwurfsplanung der Linie 10 oder die Umgestaltung des Tennenplatzes auf der Bezirkssportanlage Oggersheim neu veranschlagt. Das geplante Investitionsniveau wird damit gesichert, richtige und notwendige Schwerpunkte für die Menschen und die Unternehmen in Ludwigshafen gesetzt.
Die gesamte investive und konsumtive Verschuldung steigt bis Ende 2014 voraussichtlich auf rd. 1,22 Mrd. Euro an. Neben der Höhe ist besonders auch die Zusammensetzung der Gesamtverschuldung – rd. 413 Mio. Euro Investitionskreditschulden und rd. 804 Mio. Euro Liquiditätskreditschulden – besorgniserregend. Die erwartete Neuverschuldung 2014 in Höhe von 55,2 Mio. Euro wird nahezu zu 97 % aus neuen Liquiditätskrediten bestehen.
Vor dem Hintergrund der konsequenten, intensiven und verantwortungsvollen Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Ludwigshafen ist mit Blick auf die veranschlagten Fehlbeträge eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, insbesondere eine aufgabengerechte, an den Bedarfen orientierte kommunale Finanzausstattung nach wie vor dringend erforderlich. Gesamtbetrachtungen der kommunalen Ebene wie z.B. mittels Finanzierungssaldo sind dabei mit großer Vorsicht zu interpretieren. Sie verstellen häufig den Blick auf strukturelle Ungleichgewichte und Mängel. Die Schere zwischen Kommunen wie Ludwigshafen, deren Liquiditätskreditverschuldung stetig zunimmt und anderen Gebietskörperschaften öffnet sich bundesweit aber auch innerhalb von Rheinland-Pfalz immer weiter. Insoweit besteht nach ersten Schritten in die richtige Richtung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf seitens des Bundes und des Landes.
Unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird Ludwigshafen jedenfalls alleine trotz starker Steuerbasis die jährlich entstehenden Fehlbeträge regelmäßig kaum ausgleichen können.

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