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Landau – Schwurgerichtsitzung: versuchter Mord und anderes

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der als Schwurgericht tagenden 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Dienstag, dem 08. Oktober 2013, um 9:00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen einen 40 Jahre alten kosovarischen Staatsangehörigen beginnen. In der Anklageschrift werden dem Mann zwei Fälle gefährlicher Körperverletzung, davon in einem Fall zusammentreffend mit einem Verbrechen des schweren Raubes und im anderen Fall zusammentreffend mit einem Vergehen der Freiheitsberaubung, vorgeworfen. Die Taten sollen sich am 18. Januar 2012 in Rülzheim ereignet haben.

Nach den durchgeführten Ermittlungen soll ein Beauftragter eines Inkassounternehmens am Nachmittag des obengenannten Tages in der Wohnung des Angeklagten erschienen sein. Man hatte diesen Termin vereinbart, weil der Angeklagte eine Zahlung auf eine Forderung aus einem Kreditvertrag leisten wollte. Dies ist dann auch so geschehen. Er übergab dem Zeugen fast 2.000,00 €. Als der Inkassobeauftragte die Wohnung verlassen wollte, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, dem Mann das übergebene Geld und weitere Wertsachen zu entwenden. Er soll deshalb noch in der Wohnung ein Vierkantholz ergriffen und damit auf den Kopf des Inkassobeauftragten eingeschlagen haben. Der Mann soll zu Boden gegangen sein, was der Angeklagte vorgeblich ausnutzte, um die Aktenmappe, in der der Zeuge das Geld verstaut hatte, an sich zu bringen. Der Angeklagte erbeutete dabei auch noch weitere Gegenstände, nämlich ein Mobiltelefon und einen Computer. Den erheblich verletzten Mann zog der Angeklagte dann in das Wohnzimmer und forderte ihn auf, dort ruhig liegen zu bleiben. Als der Inkassobeauftragte eine halbe Stunde später versuchte zu fliehen, soll der Angeklagte erneut zweimal mit dem Vierkantholz auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben. Das Opfer soll daraufhin wieder zu Boden gegangen sein; der Mann soll sich dann tot gestellt haben. Durch Messen des Pulsschlages soll sich der Angeklagte jedoch vergewissert haben, dass der Verletzte noch lebt. Der Angeklagte soll ihn dann mit einem Stromkabel an Händen und Füßen gefesselt haben. Als die Ehefrau des Angeklagten gegen 19:00 Uhr nach Hause kam und den gefesselten Mann in der Wohnung bemerkte, alarmierte sie die Polizei. Der Angeklagte flüchtete, konnte jedoch kurze Zeit später festgenommen werden. Das Tatopfer soll durch die Schläge ein Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades und weitere Verletzungen erlitten haben. Akute Lebensgefahr hat nicht bestanden.

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