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Ludwigshafen- IHK Pfalz informiert über Haftungsrisiken und deren Begrenzungsmöglichkeiten für GmbH-Geschäftsführer

Ludwigshafen -Metropolregion Rhein-Neckar – GmbH-Geschäftsführer: Dem Damoklesschwert „Haftung“ entgehen

Ludwigshafen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz informiert in Ludwigshafen über Haftungsrisiken und deren Begrenzungsmöglichkeiten für GmbH-Geschäftsführer. Die kostenfreie Veranstaltung findet am 11. April, von 16 bis 18 Uhr, im IHK-Dienstleistungszentrum Ludwigshafen statt.

Die Haftungsbeschränkung bei einer GmbH bedeutet, dass für Verbindlichkeiten der GmbH zwar das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das persönliche Vermögen der Gesellschafter haftet. Für GmbH-Geschäftsführer gilt die „beschränkte Haftung“ dagegen nicht. Nicht nur zivilrechtlich kann das bedeutsam sein, auch im GmbH-Gesetz, in Strafgesetzbuch und in der Insolvenzordnung finden sich strafrechtliche Haftungsvorschriften. Welche Risiken genau für Geschäftsführer bestehen und was sie tun können, um die Haftung wirkungsvoll zu reduzieren – darüber informiert die Veranstaltung der IHK Pfalz.

Als Referent gibt Dr. jur. Andreas Masuch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Einblicke in das Themengebiet der „Haftung des GmbH-Geschäftsführers – Haftungsrisiken und Begrenzungsmöglichkeiten“. Er ist Partner der Kanzlei Melchers in Heidelberg. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Anmeldung bei Jeannette Ludwicki, Tel. 0621 5904-2030, E-Mail jeannette.ludwicki@pfalz.ihk24.de

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