Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Koblenz – Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz begrüßen den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes.
„Mit den angedachten Regelungen wird es möglich, Kindertagespflege außer in Kindertagesstätten auch in anderen geeigneten Räumen durchzuführen. Damit können Betriebe eine Kindertagespflege in ihren eigenen Räumen aufbauen“, erläutert Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, den Inhalt des Gesetzentwurfes. Der Vorteil für Unternehmen: „Die Nutzung geeigneter eigener Räume ist für die Unternehmen deutlich einfacher und erheblich kostengünstiger als die Einrichtung betriebseigener Kindergärten. Gegenüber einer externen Betreuung haben die Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, beispielsweise die Betreuungszeiten auf die Bedürfnisse der Beschäftigten und des Betriebs zuzuschneiden“, so Adrian.
Am praktischen Nutzen der Änderung des Kindertagesstättengesetzes gibt es aus Sicht der Wirtschaft wenig Zweifel: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeiten finden in anderen Bundesländern bereits seit einigen Jahren erfolgreich Anwendung.