Mannheim – Metropolregion Rhein-Neckar –
Der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Rebmann begrüßt, dass in der aktuellen Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft endlich Bewegung in das Regierungslager gekommen ist. “Ich freue mich über die späte Einsicht der FDP, die Optionsregelung abzuschaffen, nach der in Deutschland geborene und hier lebende Kinder sich bis zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden müssen.” Zwar sei er über die 180 Gradwendung des kleinen Koalitionspartners zunächst verwundert gewesen, er habe sich sodann aber vergegenwärtigt, dass dies mitnichten das erste Wendemanöver der Bundesregierung in dieser Legislatur sei. Und mit Blick auf die nahenden Wahlen wahrscheinlich auch nicht das letzte. “Was auch immer die wahren Beweggründe der FDP sein mögen, im Ergebnis zählt die Sache. Ich begrüße die Ankündigung der Bundesjustizministerin, die bestehende Regelung zu überprüfen und das Staatsbürgerschaftsrecht notfalls zu reformieren.” Es sei nicht erklär- und hinnehmbar, dass Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die weiterhin hier leben, wohnen, Steuern zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, nicht aber zur Wahl gehen dürfen, nur, weil sie nicht auf die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern verzichten wollen. “Damit fehlt ihnen ein ganz wesentliches Teilhaberecht, das zu unserer Demokratie gehört”, so Rebmann. Durch die Optionsregel werde eine große Gruppe an Menschen in Deutschland von Wahlen hierzulande ausgeschlossen. Betroffen seien vor allem Kinder türkischer Eltern. Dies sei nicht hinnehmbar, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. “Allein in Mannheim leben derzeit knapp 30.000 Menschen türkischer Herkunft. Wirkliche Chancengleichheit und gelebte Integration kann es für viele von ihnen nur durch eine doppelte Staatsbürgerschaft geben.
Besonders problematisch sei vor allem die Ungleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher Herkunft in der bisherigen Regelung. So haben Kinder binationaler Eltern, Menschen aus der EU und Spätaussiedler grundsätzlich ein Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft, nicht aber zahlreiche Menschen, die bereits in Deutschland geboren worden sind und zum Teil schon in zweiter oder dritter Generation hier leben.
Die seit Jahren umstrittene Regelung ist im Jahr 2000 von Union und FDP gegen die damalige rot-grüne Bundesregierung im Vermittlungsausschuss durchgesetzt worden. Seit dem besteht die so genannte Optionsregelung. Danach gilt, dass ab 1990 in Deutschland geborene Einwandererkinder, bis zu ihrem vollendeten 23. Lebensjahr zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche erhalten, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens seit acht Jahren in Deutschland lebt. Mit dem 23. Geburtstag muss dann eine der beiden Staatbürgerschaften aufgegeben werden.