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Bensheim – LKW-Kontrollen auf der A 5 – Kein LKW ohne Beanstandungen

Bensheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Dienstag (29.01.2013) kontrollierten Beamte des Verkehrdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen auf einem Parkplatz einer Rastanlage der Autobahn 5 in nördlicher Fahrtrichtung im Bereich Bensheim Lastkraftwagen des gewerblichen Güterverkehrs, des sogenannten Schwerverkehrs.

Während der Kontrolle richteten die Beamte ihr Hauptaugenmerk auf Lastkraftwagenfahrer, deren Fahrzeuge und die Beladung. Die Ordnungshüter achten hierbei schwerpunktmäßig auf die korrekte Ladungssicherung, technische Mängel, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.
Ferner fanden Überprüfungen im Sinne der Gefahrgut- und Sozialvorschriften statt.

Insgesamt wurden zehn Fahrzeugkombinationen überprüft, die der Zielgruppe zuzuordnen waren. Unter ihnen befanden sich auch drei
Großraum- und Schwertransporte.

Bei allen kontrollierten Lastkraftwagen mussten die Beamten Beanstandungen feststellen. Insgesamt wurden bei den Fahrzeugen und den dazu gehörigen Fahrern 23 unterschiedliche Verstöße festgestellt.
Unter anderem hielten die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht ordnungsgemäß ein, sie waren zu schnell unterwegs oder hatten ihre Ladung nicht richtig gesichert.

In sieben Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Zwei Fahrzeuge durften weiterfahren, nachdem die Ladung nachgesichert war. Unter diesen Fahrzeugen befand sich auch ein Gefahrguttransporter.

Zwei Transporter mussten wegen Überladungen Teile des Transportgutes auf andere Lastkraftwagen umladen, die hierfür eigens zur Kontrollstelle gerufen wurden. Eines dieser Fahrzeuge war dabei um 29,50 % = 2210 kg überladen, wobei die Vorderachse bei erlaubter Achslast von 3200 kg gar um 62,5 % = 2000 kg überladen war. Zwei Großraum – und Schwertransporte mussten bis zum Mittwoch (30.01.2013) vor Ort stehen bleiben, weil Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorgelegt werden konnten.

Ein Sattelzug wurde durch die Polizei zu einer nahegelegenen Werkstatt begleitet, weil dieser Lkw Schäden am Rahmen und der Aufhängung hatte, die einer sofortigen Reparatur bedurften.

Zwei ausländische Fahrzeugführer mußten die ausstehenden Geldbußen gleich vor Ort bezahlen. In zwei Fällen wurde ein Verfallverfahren eingeleitet, um den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, den der Unternehmer durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten, hatte. Die einzuziehenden Beträge belaufen sich hier auf 3481,- EUR, wobei auch hier ein ausländischer Fahrer gleich 2396,- EUR zu bezahlen hatte.

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