Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar –
• Wissenschaftsdialog Mannheim 2012 in Kooperation mit dem Verein der Freunde der Hochschule Mannheim
• Diskussionsplattform für aktuelle gesellschaftlich relevante Themen
Der Abschlussvortrag im Rahmen des Wissenschaftsdialoges Mannheim im Wintersemester 2012/13 am 30.01.2013 um 18.00 Uhr, der von Prof. Konrad Stolz, Professor für Familien-und Jugendrecht i. R., ehemals Vormundschafts- und Unterbringungsrichter, gehalten wird, beschäftigt sich mit dem Thema „Selbstbestimmung durch vorsorgende Verfügungen“.
Das Grundgesetz garantiert uns das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehört insbesondere das Recht, über höchstpersönliche Belange, wie die eigene Gesundheit selbst zu bestimmen. Was aber geschieht, wenn wir die Fähigkeit zur Selbstbestimmung in Folge einer Erkrankung, z. B. einer Demenzerkrankung nach und nach verlieren? Wer trifft an unserer Stelle die Entscheidungen, die zur Bewältigung des Lebens in unserer Gesellschaft erforderlich sind? Wer entscheidet, ob im Endstadium der Demenzerkrankung noch lebensverlängernde Maßnahmen, wie z. B. eine künstliche Ernährung durch eine PEG-Sonde vorgenommen werden?
Welche Möglichkeiten gibt es, das Recht auf Selbstbestimmung im Voraus wahrzunehmen, z. B. durch eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung? Der Vortrag führt anhand von Praxisbeispielen in die betreuungsrechtlichen Aspekte einer Demenzerkrankung ein und soll zur Diskussion über Einzelfragen anregen.
Die Vorträge finden in der Aula, Gebäude C, der Hochschule Mannheim statt und sind kostenfrei. Im Anschluss an die rund einstündige Veranstaltung gibt es bei einem Sektempfang die Möglichkeit, die Thematik weiter zu diskutieren