Ludwigshafen/Meropolregion Rhein-Neckar- AWO Ludwigshafen:„Betreuungsgeld verfehlt – Kinderbetreuung verbessern!“
Die Einführung eines Betreuungsgeldes wird vom AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen abgelehnt. Es führt dazu, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Das Betreuungsgeld ist verfehlt, weil der Gesetzgeber damit finanzielle Anreize schafft, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Zugleich bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld. In einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland wird dargelegt, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.
Vor allem aber steht das Betreuungsgeld im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3 Jahren werden von dem geplanten Betreuungsgeld konterkariert. Der Bund müsste jährlich 1,2 Milliarden Euro für die Finanzierung aufbringen. Zusätzlich hätten Länder und Kommunen die Kosten der Umsetzung zu tragen. Diese Mittel stünden damit nicht für den auch über 2013 hinaus notwendigen Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuung zur Verfügung.
Es müssen daher alle Wege genutzt werden, damit die für das Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen Haushaltsmittel stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau Entwicklungsfördernder Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden. Neben den Ländern muss sich insbesondere auch der Bund in den kommenden Jahren bedarfsgerecht an den weiter steigenden Ausgaben beteiligen.
Der AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Vorhaben der Einführung eines Betreuungsgeldes fallen zu lassen und stattdessen die frei werdenden Haushaltsmittel dauerhaft für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere die aufgrund des Ausbaus der Infrastruktur künftig deutlich höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten bedürfen einer nachhaltigen Förderung durch den Bund.