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Landau – Strafkammersitzung gegen ein Ehepaar wegen Betäubungsmittelhandel beginnt

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 17. September 2012, um 9.00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen ein Ehepaar beginnen, dem gemeinschaftlich begangener, gewerbsmäßiger Betäubungsmittelhandel angelastet wird. Der 52 Jahre alten Frau und ihrem 48 Jahre alten Ehemann werden 44 Vergehen des Heroinhandels angelastet.
Nach den durchgeführten Ermittlungen sollen sich die Angeklagten spätestens im Januar d. J. entschlossen haben, sich durch gewinnbringende Weiterveräußerung von Heroin eine dauerhafte und nicht nur unerhebliche Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen. In Umsetzung dieses Entschlusses sollen sie in Speyer von ihnen bekannten Dealern in den angeklagten 44 Fällen jeweils 10 – 15 g Heroin erworben haben. Die Drogen sollen in Landau umgepackt und anschließend an verschiedene Abnehmer verkauft worden sein. Eingekauft haben sollen die Angeklagten das Heroin zum Grammpreis von € 40,00. Abgegeben wurde das Rauschgift zum Grammpreis von € 70,00 – € 80,00.
Der angeklagte Mann soll in zwei Fällen auch größere Mengen von Amphetamin erworben haben. Er soll auch diese Drogen gewinnbringend weiterveräußert haben.

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