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Heidelberg – Kinder brauchen künftig von Geburt an eigene Ausweispapiere

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Ab 26. Juni 2012 müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Datum ungültig. Ohne eigenes Reisedokument wird den Kindern die Einreise verweigert. Für die Eltern bleibt das Dokument dagegen weiterhin uneingeschränkt gültig. Hintergrund der Änderung ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist.

Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg bittet alle betroffenen Eltern, rechtzeitig eigene, neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und auch Personalausweise zur Verfügung. Auch innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise im sogenannten „Schengen-Raum“ muss jedes Kind sein eigenes Reisedokument haben. Anträge nimmt jedes städtische Bürgeramt entgegen. Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/buergeramt.

Für die Antragstellung werden die Geburtsurkunde des Kindes, ein biometrisches Passbild und die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt. Das Kind muss für die Identitätsfeststellung und ggf. zur Unterschrift dabei sein. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro, ein Kinderreisepass 13,00 Euro und ein Reisepass 37,50 Euro. Welches Dokument benötigt wird, hängt auch vom Reiseziel ab. Kinderreisepässe werden nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.

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