Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Frankenthal (Pfalz) teilt mit, dass der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskör-pern) der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 29.12.2011 bis 31.12.2011 und nur an Personen über 18 Jahren erlaubt ist.
Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper der Ka-tegorie 2 nur am 31.12.2011 und am 01.01.2012.
Personen unter 18 Jahren dürfen auch an diesen Ta-gen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht abbren-nen.
Ausdrücklich wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Führen (nicht Schießen) von Schreck-schuss- und Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums nur erlaubt ist, wenn zuvor ein “Kleiner Waffenschein” von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt wurde.
Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist jedoch ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum, z.B. auf eigenem Grundstück oder mit Zustimmung des Eigentümers auch auf einem fremden Grundstück, zulässig.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das “Knallen” generell verboten.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungs- und Umwelt-schutzamt unter der Tel.-Nr. 06233/89-0 oder 89-256.