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Fußgönheim – Straßenverkehrsgefährdung, Fahren in Trunkenheit sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fußgönheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Fr., 02.12.2011, gegen 10.30 Uhr, teilte ein aufmerksamer Bürger der Einsatzleitstelle der Polizei in Ludwigshafen mit, dass eine total betrunkene männliche Person in Fußgönheim soeben mit einem Pkw gefahren sei. Die Person sei ausgestiegen und schwankend nach Hause gegangen. Durch eine Funkstreife der Polizeiwache Maxdorf konnte der mittlerweile zu Hause schlafende 44-jährige Mann angetroffen werden. Die Beamten stellten fest, dass er erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte. Einen ihm auf freiwilliger Basis angebotenen Alkotest verweigerte er. Da er auch der Entnahme einer Blutprobe nicht zustimmte, musste diese durch die Ermittlungsrichterin angeordnet werden. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, hatte er mit seinem Wagen zuvor in Fußgönheim noch einen Zaun beschädigt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren in Trunkenheit sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

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