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Haßloch – Gemeinde wehrt sich gegen Auflösung der Polizeiinspektion

Haßloch / Metropolregion Rhein-Neckar – Bürgermeister Ihlenfeld sieht in den Schließungsplänen eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der Haßlocher Bevölkerung

Wie die Gemeindeverwaltung aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat, seien bei der Landesregierung Pläne für einen Wegfall der Polizeiinspektion Haßloch bereits weit gediehen. Nach den Informationen will das Innenministerium Ende des Monats die Veränderungen in der Organisationsstruktur der rheinland-pfälzischen Polizei bekannt geben. Im Falle einer Schließung der Polizeiinspektion Haßloch soll die Gemeinde künftig von Neustadt mit betreut werden. Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld appelliert an den Innenminister, diese Pläne zu revidieren.

„Es liegt auf der Hand, dass der Wegfall der Dienststelle, die bisher für die Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Deidesheim zuständig war, mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Qualitäts- und Sicherheitseinbußen führt“, so Bürgermeister Ihlenfeld.

Bereits die Zuständigkeit der Polizeidienststelle in Neustadt mit Sitz in der Karl-Helfferich-Straße bedeutet weitere Wege und Einschränkungen im Einsatzfall.

Aus Sicht der Gemeinde hat sich die Polizeiinspektion Haßloch mit ihrem Sitz in der Meckenheimer Straße als notwendig erwiesen und bewährt. Die vorgesehene Entscheidung der Landesregierung sei auch deshalb unverständlich, weil schon einmal, im September 1993, die Dienststelle zu einer Wache herabgestuft worden war und auf Druck aus der Bevölkerung und unter Nachweis zahlreicher Einsatzdefizite die Wiedereinrichtung einer Polizeiinspektion zum 1.1.1996 erfolgte.

„Die Argumente von damals“, so Ihlenfeld, „gelten heute genau so und es darf nicht übersehen werden, dass sich Haßloch seit dem, was schulische Einrichtungen, öffentliche Veranstaltungen und Feste sowie Umfang und Stärke des öffentlichen Verkehrs anbelangt, weiter entwickelt habe“.

Mit einem Verschwinden der Polizei aus Haßloch stünde aus Sicht des Bürgermeisters darüber hinaus die lange Jahre hervorragende Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention, Schule, Jugend sowie Migration und Integration in Frage. Wenn Beamte künftig nicht mehr ihren Dienstsitz vor Ort haben, werden Orts- und Szenekenntnisse nicht mehr wie bisher vorhanden sein, es werde das hervorragende Netzwerk der Polizei fehlen.

Im Ergebnis ist es nicht akzeptabel, dass ein Mittelzentrum mit über 20.000 Einwohner künftig keine Polizeidienststelle mehr haben soll.

„Die vom Land vorgesehenen Sparmaßnahmen treffen am Ende unmittelbar die Bevölkerung und die kommunale Ebene!“ so Bürgermeister Ihlenfeld. „Wenn die Polizei nicht mehr in Haßloch vor Ort ist, könne dies sehr schnell zu einem Anstieg von Straftaten und Gefahrensituationen führen. Die erfolgreiche Arbeit der Polizeiinspektion Haßloch mit einer Aufklärungsquote von über 60 % werde sich nicht mehr aufrecht erhalten lassen“.

Ihlenfeld unterstützt ausdrücklich die Initiative der Fraktionen des Gemeinderates, die nach der Verabschiedung der Resolution an die Landesregierung nun eine Unterschriftenaktion planen. Zu Unterschriften für den Erhalt der Polizeiinspektion hat bereits der Seniorenbeirat aufgerufen.

In seiner Antwort auf die Resolution hat Innenminister Roger Lewentz auf den noch andauernden Entscheidungsprozess verwiesen und darauf, dass das Innenministerium bei seiner Entscheidung die ins Feld geführten Argumente der Kommunen mit berücksichtigen werde.

„Wer dies ernsthaft tut, muss in der sachlichen Entscheidung zu einer Aufrechterhaltung der Polizeiinspektion Haßloch kommen“. Die Veränderungen in der rheinland-pfälzischen Polizeiorganisation werden ausschließlich durch die Exekutive, d. h. durch die Landes-regierung und die zuständige Polizeiorganisation im Geschäftsbereich des Innenministeriums vorbereitet. Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld ruft die Landtagsabgeordneten aus der Region auf, sich ebenfalls klar für den Erhalt der Polizeiinspektion Haßloch stark zu machen.

Ziel der Aktivitäten muss aus Sicht des Bürgermeisters sein, dass vor einer Zerschlagung der Behörde etwaige Schließungsentscheidungen zurückgenommen werden.

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