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Worms – OB Kissel: Vergnügungssteuer gegen Spielhallen-Wildwuchs gute Ergänzung der planungs- und baurechtlichen Maßnahmen

Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Oberbürgermeister Michael Kissel begrüßt grundsätzlich den Antrag der CDU-Fraktion zur heutigen Sitzung des Stadtrates mit dem Ziel einer höheren Besteuerung von Spielhallen als “sinnvolle Ergänzung” der im vergangenen Jahr auf Initiative der Verwaltung beschlossenen Konzeption für planungs- und baurechtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Wildwuchses an Spielhallen. Die Verwaltung erarbeite derzeit bereits einen Vorschlag für die Änderung der Vergnügungssteuersatzung.

“Die für die Innenstadt bereits geltende Reglementierung und die seit 2010 bereits geänderten Bebauungspläne für die Randbezirke der Innenstadt und die Industrie- und Gewerbegebiete haben bereits deutliche Erfolge bewirkt”, erklärt OB Kissel. Von den im Jahr 2011 gestellten Bauanträgen und Bauvoranfragen für neue Spielhallen konnten bisher 5 Anträge erfolgreich abgelehnt und drei weitere Anträge auf Grund noch laufender Bebauungsplanverfahren zurückgestellt werden, darunter “verbundene Mehrfach-Spielhallen” mit über 850 qm Nutzfläche. Nur eine einzige neue Spielhalle mit 100 qm musste in einem gewerblich geprägten Außenbezirk der Stadt genehmigt werden. “Unser Konzept ist also durchaus erfolgreich”, weist OB Kissel anders lautende Einschätzungen zurück.

Gleichwohl sei der Vorstoß der CDU für eine stärkere Besteuerung von Glücksspiel als hilfreiche Ergänzung zur Steuerung der Entwicklung zu begrüßen, so Michael Kissel. Seine Steuerabteilung arbeite bereits an einer Änderung der Vergnügungssteuersatzung, nachdem der Landtag auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Kommunalabgabengesetz mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zu Gunsten einer Besteuerung nach dem Einspielergebnis der Geldspielautomaten geändert und den Kommunen damit einen entsprechenden Gestaltungsspielraum eingeräumt habe.

In der konkreten Umsetzung müsse allerdings beachtet werden, dass für Spielhallen grundsätzlich Gewerbefreiheit gelte und die Steuersätze deshalb das im Steuerrecht geltende “Erdrosselungsverbot” zu beachten haben und rechtlich nicht angreifbar sind, erklärt OB Kissel weiter. Für die Oktober-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kündigt Kissel einen konkreten Satzungsentwurf an.

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