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Ludwigshafen – Ehemaliger FCK-Profi Malz droht Bündnis mit Vertragsstrafe von ¼ Millionen Euro

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Bündnis Ladenschluss wehrt sich gegen Einschüchterungsversuch Mitte Juli 2011 erreichte das Bündnis Ladenschluss – ein lokales Bündnis von Gruppen, Initiativen, Parteien, Gewerkschaften, aber auch Einzelpersonen – ein Brief des Rechtsanwaltes Dr. Kirsch aus Kaiserslautern. Lt. diesem Schreiben wehren sich die Betreiber des Sportartikelgeschäftes „EinszuNull“ aus Ludwigshafen-Rheingönheim, Murat Celik und der langjährige FCK-Profi Stefan Malz, gegen den Vorwurf des Bündnisses, die Neonazimarke „Thor Steinar“ zu vertreiben. Obwohl unbestreitbar nachgewiesen ist, dass EinszuNull “Thor Steinar”-Kleidung verkauft hat, wollen Malz und Celik das Bündnis mit einer sog. “Abmahnung” unter Strafandrohung dazu verpflichten, dies nicht mehr zu behaupten.”
„Wir lassen uns weder durch die Abmahnung eines Rechtsanwaltes noch durch Schadenersatzforderungen von Stefan Malz einschüchtern“, so Jürgen Knoll, Bezirksgeschäftsführer ver.di Ludwigshafen und einer der Sprecher des Bündnis Ladenschluss. „Wir werden auch keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben“, so Knoll weiter. Genau das verlangen aber Celik und Malz und drohen für den Fall der Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 €. Hier will wohl jemand, der beim Verkauf von „Thor Steinar“ erwischt worden ist, diejenigen mundtot machen, die diesen Skandal aufdecken, so das Bündnis.
Gleichzeitig scheinen Malz und Celik nach Ansicht eines Sprechers des Bündnisses auch noch an der Auseinandersetzung verdienen zu wollen. Gleich 11 Kunden sollen angeblich in einem kurzen Zeitraum zwischen dem 17. und 21. April 2011 Aufträge im Gesamtwert von 20.475,03 € storniert haben. Diesen Betrag will Malz vom Bündnis als „Schadenersatz“ erstattet haben.
Auffällig ist hierbei auch, dass „EinszuNull“ diese Stornierungen überhaupt akzeptiert haben soll. Nach geltender Rechtsauffassung sind die mit Kunden getroffenen Kaufverträge (d.h. Bestellungen) für die Besteller rechtsverbindlich zu Stande gekommen. Aus welchem rechtlichen Grund den Bestellern eine „Stornierung“ ihrer Kaufverträge möglich sein soll, erschließt sich nicht.
Zudem schießen Celik und Malz mit ihrer Forderung weit über das Ziel hinaus. Der Bündnissprecher: „Ihnen muss klar sein, dass ein Schaden in keinem Fall in Höhe des angeblich verlorenen Umsatzes zu ersetzen wäre.“ Ein etwaiger Verdienstausfall bemisst sich nach dem erzielten Gewinn. In diesem Zusammenhang müssten Celik und Malz sich darum bemühen mitzuteilen, zu welchen Nettopreisen sie die genannten Gegenstände selbst erworben haben. Völlig abwegig wird die Höhe der Forderung zudem dadurch, dass der von den Ladenbetreibern beauftragte Rechtsanwalt sogar nochdie Mehrwertsteuer als „Schaden“ erstattet haben will.
Das Bündnis hat zwischenzeitlich den Ludwigshafener Rechtsanwalt Martin Wegner mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Wegner ist der geltend gemachte Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch in Ansehung der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit offensichtlich unbegründet. Rechtsanwalt Wegner: „Es besteht deshalb der Anschein, dass die Geltendmachung der unberechtigten Ansprüche nur dazu dienen soll, das Bündnis Ladenschluss einzuschüchtern.“ „Das durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Recht der Meinungsfreiheit beinhaltet selbstverständlich auch die Verbreitung von Informationen, auch wenn dies – wie im vorliegenden Fall – den Geschäftsbetrieb
der Herren Celik und Malz beeinträchtigt“, so Wegner.
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens kann dies nach Aussage des Rechtsanwalts aufgrund der vorliegenden Beweise problemlos nachgewiesen werden. Celik und Malz wurden von Rechtsanwalt Wegner aufgefordert von der Geltendmachung der unberechtigten Ansprüche Abstand zu nehmen.

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