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Schifferstadt – Verstoß gegen Sammlungsverbot durch Altkleidersammlungen im Namen von Quo Vadis – Vereinte Jugend- und Altenhilfe e.V. in Rheinland-Pfalz

Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung Schifferstadt bittet die Bürgerinnen und Bürger um besondere Aufmerksamkeit wegen Altkleidersammlungen im Namen des Vereins Quo Vadis – Vereinte Kinder- und Altenhilfe. Der Verein hat Sammlungen in Schifferstadt für Samstag, 23.7., und Montag, 25.7. durch Wurfzettel angekündigt, die die Anwohner in den Briefkästen finden. Wer Sammelfahrzeuge beobachtet, soll dies bitte beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung bzw. bei der Polizeiinspektion Schifferstadt melden.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bittet in diesem Zusammenhang um die Veröffentlichung der folgenden Information:
Wegen erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßen Altkleidersammlungen sowie an der Verwendung der Sammlungserträge hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – dem Verein Quo Vadis – Vereinte Jugend- und Altenhilfe e.V. mit Sitz in Esslingen/Baden-Württemberg Altkleidersammlungen in Rheinland-Pfalz mit sofortiger Wirkung untersagt. Da die sofortige Vollziehung des Sammlungsverbots angeordnet wurde, ist dieses trotz der zwischenzeitlich erhobenen Klage des Vereins zu beachten. Da die Verwendung der Altkleider sowie deren Erlöse aus der Verwertung für karitative Zwecke nicht sichergestellt ist, rät die ADD derzeit von Kleiderspenden im Namen „Quo Vadis Vereinte Jugend- und Altenhilfe e.V.“ in Rheinland-Pfalz ab.

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