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Frankenthal – 3. Strohhut-Festnacht – 3 Widerstände, 4 Gewahrsamnahmen und 24 Platzverweise

Frankenthal / Metropolrehion Rhein-Neckar – Polizeiliche Bilanz der 3. Strohhut-Festnacht – 3 Widerstände, 4 Gewahrsamnahmen und 24 Platzverweise – starke Polizeipräsenz verhindert zudem etliche weitere Körperverletzungsdelikte

Auch die dritte Nacht des Strohhutfestes muss aus polizeilicher Sicht als äußerst arbeitsintensiv bezeichnet werden. Bis vier Uhr morgens waren Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Frankenthal, des Ordnungsamtes, der Diensthundestaffel des Polizeipräsidiums mit weiterer Unterstützung aus Ludwigshafen, Speyer und Schifferstadt zwischen dem Wormser- und dem Speyerer Tor, dem Rathausplatz und zwischen den Bühnen in der Bahnhofs- und August-Bebel-Straße im Dauereinsatz.

Obwohl es durch die beinahe ständige und schnell agierende Polizeipräsenz vielfach gelang, aufkeimende, alkohol- und aggressionsbedingte Streitigkeiten schon im Keim zu unterbinden, mussten aber dennoch drei Körperverletzungsdelikte und zwei Sachbeschädigungen aufgenommen werden. In 24 Fällen erteilten die Polizeikräfte den „Streithähnen und Händelsuchenden“ Platzverweise.

Drei 20, 25 und 30 Jahre alte Männer leisteten jedoch Widerstand gegen die Einsatzkräfte und mussten in polizeilichen Gewahrsam genommen werden, um weitere Straftaten in der Nacht zu verhindern. Der erste hatte die Amtshandlung eines Diensthundeführers gestört, als dieser Zeugen einer Köperverletzung befragen wollte und sich gegen einen Schlag des jungen Mannes wehren musste. Der zweite hatte eine Standbedienung grundlos vor den Augen der Polizei ins Gesicht geschlagen und boxte gegen die eingreifenden Polizeikräfte. Er wurde noch in der Nacht erkennungsdienstliche behandelt. Der dritte schließlich hatte Security-Kräfte einer Gaststätte angegriffen und widersetzte sich seiner Festnahme. Bei allen drei Männern wurden zudem Blutentnahmen angeordnet, weil sich ihr Alkoholpegel bei über 2 Promille befinden dürfte.

Ein 20jähriger, gegen den bereits gg. 22.45 Uhr ein Platzverweis erteilt worden war, musste dann um 00.34 Uhr in Gewahrsam genommen werden, weil er erneut auf dem Festgelände auftauchte und bei einem Körperverletzungsdelikt „Stress“ machte.

Die Zahl der Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung in Bezug auf verbotswidrig mitgebrachte Alkoholika belief sich in der dritten Festnacht auf 49 Maßnahmen.

Am frühen Nachmittag konnten zwei drei- und vierjährige Kinder, die den Erziehungsberechtigten im „Festgetümmel“ abhanden gekommen waren, wohlbehalten aufgegriffen und wieder zurückgegeben werden.

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