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Landau – Testkäufe im Rahmen des Jugendschutzes

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar -Der Fachkreis Jugendschutz informiert: Durchführung von Testkäufen im Rahmen des Jugendschutzes

Testkäufe bei Gewerbetreibenden sind ein Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, Jugendalkoholismus wirksam entgegenzutreten, den Jugendschutz sicherzustellen, sowie jugendliche Gewaltdelikte, die oft im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuss stehen, einzudämmen. Je mehr Verkaufsstellen sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als wesentlichen Bestandteil ihrer beruflichen Verpflichtung betrachten, desto besser kann unsere Jugend vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren geschützt werden.

Nach einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Alkoholkonsum Jugendlicher zwar rückläufig, aber immer noch auf einem zu hohen Niveau. Suchtexperten beklagen immer wieder, dass die bestehenden Bestimmungen des Jugendschutzes in Teilen des Einzelhandels, in Tankstellen, Gaststätten oder an Kiosken nicht ausreichend beachtet werden.

Daher werden in den kommenden Monaten in unserer Region entsprechend der Empfehlung der Landesregierung (www.rlp.de) bei begründeten Verdachtsmomenten Testkäufe durchgeführt, um den Vollzug des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu optimieren.Da die Testkäufe entsprechend den Handlungsempfehlungen des Landes überörtlich zu organisieren sind, wird die Federführung zur Durchführung bei der Polizeidirektion Landau, welche für die Stadt Landau und die Landkreise Südliche Weinstrasse und Germersheim zuständig ist liegen.

Dies betrifft den Anwendungsbereich des JuSchG in seiner gesamten Bandbreite. Testkäufe können sich daher auf die Umsetzung des Jugendschutzes in Verkaufsstellen, Gaststätten, bei Film- und Tanzveranstaltungen, in Spielhallen und bei sonstigen jugendgefährdenden Veranstaltungen beziehen. Die Testkäufe können alkoholische Getränke (§9 JuSchG), Tabakwaren (§10 JuSchG) und Trägermedien (§§12-15 JuSchG) mit jugendbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten umfassen.

Quelle:Stadtverwaltung Landau/Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse.

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