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Südl.Weinstr. – Auszahlungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket beginnen

Südl.Weinstr./Metropolregion Rheinnekar – Auszahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beginnen -Landrätin fordert Fristenverlängerung

Die aktuelle Diskussion über die Organisation der Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket greift die Kreisverwaltung auf und informiert über die aktuelle Situation im Landkreis Südliche Weinstraße. Landrätin Theresia Riedmaier fordert zudem eine Fristverlängerung für Förderanträge über den 30. April 2011 hinaus: „Wir haben – trotz der sehr kurzfristig durch den Bund vorgelegten Informationen – sehr schnell eine möglichst wenig bürokratische Organisation für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket entwickelt. In guter Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße und der Stadt Landau können wir sicherstellen, dass alle Anträge von berechtigen Eltern entgegengenommen und sofort in die Bearbeitung geleitet werden. Außerdem findet eine Erstberatung bei der Abholung oder Abgabe der Anträge statt.

„Fehler, die im Gesetzesverfahren angelegt sind und die nun zu Verwirrungen und offenbar zögerlicher Antragsstellung führen, können von den Kommunen nicht ausgebügelt werden. Dennoch bemühen wir uns sehr intensiv um eine gute, umfassende Informationen an die Eltern und um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge. Die Familien, welche Leistungen nach Hartz IV oder dem Wohngeldgesetz beziehen, dürfen nicht im Stich gelassen werden“, so Riedmaier.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ist seit kurzem in Kraft. Es soll Kindern einkommensschwacher Eltern eine finanzielle Unterstützung bei Förder- und Freizeitangeboten ermöglichen. „Rund 45 Anträge liegen beim Sozialamt des Landkreises Südliche Weinstraße und beim Jobcenter in Landau vor“, so Landrätin Theresia Riedmaier. Weiter waren bereits 56 Anträge eingereicht worden, noch ehe das Gesetz verabschiedet war. Diese sind ebenfalls in Bearbeitung.

Rund 1.800 Kinder und Jugendliche im Landkreis Südliche Weinstraße können von der neuen Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern die entsprechenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Leistungen können noch rückwirkend zum 1. Januar 2011 erstattet werden, wenn die Anträge bis spätestens 30. April 2011 gestellt sind.

„Wir haben allen bekannten anspruchsberechtigten Familien, die notwendigen Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket zukommen lassen und ihnen Antragsformulare übersandt“, so der Leiter der Sozialabteilung Günter Spieth. Weiter haben die sozialen Einrichtungen im Landkreis Antragsformulare bekommen.

Einen Anspruch auf Leistungen haben Schüler und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler für die Erstausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können die Kosten übernommen werden, wenn vor dem Ausflug eine Kostenübernahme schriftlich beantragt wird. Bezahlt werden nur die tatsächlichen Kosten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Wenn Schulen oder Kindertagesstätten ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die diese Schule bzw. Kindertagesstätte besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Ein geringer Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen ist selbst zu übernehmen. Anderweitige Verpflegung, die beispielsweise am Kiosk gekauft werden kann (wie belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Um die Lernziele in der Schule zu erreichen, können Eltern für ihre Kinder eine Lernförderung beantragen, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen.

Weiter wird Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins- Kultur- oder Ferienangebote, um beispielsweise beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können, bewilligt.

Alle Leistungen müssen einzeln bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beantragen werden. Schulausflüge bei Kindern von Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind beim Jobcenter zu beantragen.

Kontakt:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Regina Wessel (06341/940-244) und Jan Gerhardt (06341/940-441)

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