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Landau – Erleichterung für Handwerker

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Gegenseitige Anerkennung der regionalen Handwerkerparkausweise – Für Handwerksbetriebe aus der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) und der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) bringt der kommende Jahreswechsel eine deutliche Arbeitserleichterung mit sich: Ab 1. Januar 2011 erkennen die beiden Regionen ihre jeweiligen regionalen Handwerkerparkausweise gegenseitig an. Damit entfällt für Unternehmen aus der MRN, die im Besitz eines Handwerkerparkausweises sind, das zeit- und kostenintensive Einholen von kommunalen Einzelgenehmigungen auch bei Aufträgen in der Stadt Karlsruhe und den Landkreisen Karlsruhe und Raststatt. Gleiches gilt für Betriebe aus der TRK, die in den 290 Kommunen der MRN tätig sind. Das Besondere: Die Vergrößerung des Geltungsbereiches geht ohne zusätzliche Kosten einher. Er erstreckt sich nun auf einer Fläche von 7634 Quadratkilometern von Forbach (Kreis Raststatt) im Süden bis Groß-Rohrheim (Kreis Bergstraße) im Norden sowie von Oberschlettenbach (Kreis Südliche Weinstraße) im Westen bis Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis) im Osten. In diesem Einzugsgebiet leben rd. 3,3 Millionen Menschen. Nach wie vor können Betriebe für 150 Euro pro Jahr ihre Fahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes in definierten Sonderzonen (zum Beispiel im Halteverbot, an Parkuhren, in verkehrsberuhigten Bereichen, in Anwohnerbereichen) abstellen.
 

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